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#5
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Bezüglich Fahrerflucht und so:
Bei uns in Österreich bist du als Geschädigter bei einem Parkschaden verpflichtet eine Anzeige (notfalls gegen Unbekannt, weil Zettel an der Windschutzscheibe gilt nicht, da der Verursacher seinerseits Selbsanzeige hätte machen müssen) zu machen falls der Verursacher nicht erreichbar ist. Andernfalls bist du als Geschädigter selbst fahrerflüchtig UND strafbar. Klingt komisch, ist aber so und hab ich selbst so erlebt, nicht nur hörensagen. |
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