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#1
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schon mal überlegt...wenn man einen Firmenwagen verkauft muß der bewertet werden...damit genau das nicht passiert...für 1 € ...wenn Finanzamt nicht nachfragt Glück...wenn ja Pech...viel Spaß mitn Anwalt....
Gruß Holger |
#2
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Seit wann muß ein Firmenwagen bewertet werden wenn man den verkauft?
Kaufvertag sollte ja reichen. |
#3
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warum wohl...Steuerbetrug...du kannst z.B. nen Benz leasen mit 1000 im Monat nach 5 Jahren ist der "abgeschrieben" oder sagen wir bezahlt übers Finanzamt...Restwert 16tsd...Du verkaufst ihn für nen euro...was meinste was das ist...jup Steuerbetrug...es wäre nicht der erste Fall vor Gericht...
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#4
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![]() Zitat:
Was ist das denn? Juhu.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#5
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wussn kennste Steuerbetrug nicht...wenn man ein Auto mit Steuer kauft mußte den verrechnen....das heißt wenn er Gewinn bringt wird er wieder versteuert...ist eigentlich logisch bei selbstständigen...oder...fragte bei euch noch nie einer nach?...Tiefenprüfung fällt es zu 100% auf ansonsten kann man Glück haben....
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#6
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Als Freiberufler sollte man schon mit Begriffen wie Zeitwert und Buchwert umgehen können und UStG sollte auch kein Thema sein.
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#7
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Auto wird nach Zeitwert besteuert....
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#8
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Aber nur , wer es versteht....
Find nen Käufer für 35T und verkauf es über deinen Freund (Nichtkaufmann) für 500. Mit dem Angebot von MB buchst du 22T Gewinn ein und holst dir dann 34,5 von deinem Freund ab...... ![]() ![]() Ich persönlich würde dies aber mit keinem meiner Freunde machen. Auto verkaufen und gut. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu kaltec67 für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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Mal einen Exkurs in Sachen Firmenwagen...
Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen) Dann gibt es Leasing oder Kauf(ggf Finanzierung) Leasing Km oder Restwert, bei letzterem ist das FA auch immer hellhörig wenn die Raten sehr hoch und Restwert am Ende sehr niedrig ist... & das Kfz übernommen sowie veräußert wird. Beim Kauf gibt es den Buchwert, welcher über die Jahre kumuliert weniger wird, bis 1€ halt. Das der V nach 6 Jahren nicht bloß ein € Wert ist (egal ob Totalschaden oder nicht) ist klar. Somit wird der VK als Gewinn angerechnet. Hier ist dann noch zu berücksichtigen ob MwSt damals gezahlt/gezogen worden ist. Wird das Kfz vor Abschreibung zu 1€ veräußert wird der Buchwert von VK gewinnmindernd abgezogen... |
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