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#1
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Zivilrechtlich macht doch ein Verfahren wegen Betrug kaum Sinn und wird auch nicht viel bringen.Ein Mahnbescheid bekommst du online,das ist der erste Schritt und dann wird das seinen Weg gehen.
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#2
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Wenn der schon den xxxxxxxxxx gemacht hat, dann nützt ein Mahnbescheid auch nichts, damit verbrennt ihr nur weiteres Geld.
Eine Betrugsanzeige kostet nix, wird aber im Normalfall wg. mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt. Sobald das über Anwalt läuft, wird's teuer. Am Besten hinfahren Kauf stornieren und Teile wieder abholen, wenn er Sie freiwillig rausrückt. Ansonsten ausbuchen und ärgern. Manu.. lebt in einem Rechtsstaat, der Täter mehr schützt als Opfer.. Geändert von V22 (16.09.2015 um 20:28 Uhr) |
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#3
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Ob der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat klärt das Inkassounternehmen vorab !
Oder stand das schon hier irgendwo das er das gemacht hat dann ist es verschwendete Zeit. |
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#4
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liest sich für mich so in post #40
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#5
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Ja hab ich nicht gelesen.
Dann haben sich die ganzen Schritte wie ich weiter oben be/geschrieben habe erledigt, das wäre reines Geldverbrennen. Wenn da ja WhatsApp, sms usw. besteht Frist setzen ( 1 Woche) zur Überweisung ansonsten Strafanzeige drohen und ggf. auch durchziehen.. Wenn er nicht ganz so dumm ist weiß er was das für Konsequenzen haben kann. Geändert von V22 (16.09.2015 um 22:00 Uhr) |
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#6
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So etwas hätte nicht nur Konsequenzen für eine xxxxxxxxx...!
Wer bewusst + vorsätzlich Waren ordert, der Gewissheit zum Trotze, dass entsprechende Liquidität nicht vorhanden ist, handelt im Sinne von Frau Justitia betrügerisch. Und dafür interessieren sich auch andere Rechtsorgane...! - ![]() Aber ich denke, dass es in diesem Fall zu einer gütigen Lösung kommen wird! Innerhalb des Forums kann ich mir nicht vorstellen, dass da eine grobe Absicht hintersteckt. Also, redet miteinander und findet eine Lösung! - ![]() Grüssle Nico Geändert von V22 (16.09.2015 um 20:29 Uhr) |
#7
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So köntne man das zusammenfassen. Der Meinung bin ich nämlich auch, solange, bis das Gegenteil erwiesen ist.
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