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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Wie bereits schon mehrfach richtig angeführt handelt es sich hier um das Verkehrszeichen 314 Parken "erlaubt" (§42 Abs.2 StVO) mit den Zusatzzeichen 1048-10 (nur für Pkw) und 1040-30 (Zeitangabe = hier nur während dieser Zeit).
Für andere Fahrzeuge ist das Parken hier ausnahmslos verboten, für Pkw auch bzw. nur außerhalb des angeführten Zeitraumes. Ausschlaggebend für die Bestimmung der Fahrzeugart ist die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingetragene Art. |
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#2
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Wie müsste der Parkplatz ausgeschildert sein, wenn er von 5 - 17 Uhr uneingeschränkt und von 17 - 5 Uhr nur von PKW genutzt werden darf?
Ich würde die Beschilderung eigentlich so deuten ... |
#3
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§ 39 Abs. 3 StVO
"Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar [..] unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht." - würde Deiner Auffassung widersprechen und "tagsüber parken für alle" ergeben.
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Gruß Reinhard |
#4
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![]() Zitat:
VZ 314 (Parken erlaubt) - direkt darunter VZ 1040-30 (zeitliche Beschränkung 5 - 17 Uhr) - direkt darunter VZ 1024-10 (Pkw-Symbol mit dem Zusatz "frei"). Diese Beschilderung würde bedeuten, dass das Parken uneingeschränkt erlaubt ist, allerdings nur in der Zeit von 5 - 17 Uhr, und das Pkw von dieser zeitlichen Beschränkung ausgenommen sind (weil "frei"). Geändert von purple (04.02.2015 um 22:30 Uhr) |
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#5
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Was mache ich nun mit meinem Vito mit LKW Zulassung? Darf ich offiziell dort parken?
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#6
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![]() Zitat:
Ja, in der Zeit von 5 - 17 Uhr, in der Zeit von 17 - 5 Uhr nein. Aber nun mal aus dem echten Leben: Ist Dein Vito optisch auch eindeutig als Lkw zu erkennen? Wenn er optisch als Pkw gesehen wird, welcher Parkraumüberwacher kann/soll dann ein Ticket schreiben, wenn Du auch in der Zeit von 17 - 5 Uhr dort stehst? Falls Du die Beschilderung aus dem Eingangsposting zu diesem Thread meinst, dann darfst Du bei dieser Beschilderung nicht dort stehen, denn das Parken ist nur Pkw in der angegeben Zeit erlaubt. Allerdings: Siehe hier auch meine Ausführungen von zuvor zur optischen Erkennbarkeit. Geändert von purple (04.02.2015 um 22:32 Uhr) |
#7
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Erkennbar ja und nein. Weil es selbst nen Mixto mit PKW Zulassung gibt.
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#8
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Hallo,
an den Beispielen, die hier so hochkommen sieht man, dass die ganze Regulierungswut vollkommen ![]() Wir haben alle im Prinzip das gleiche Auto, der eine darf parken der andere nicht einer nur Tags der andere dafür Nachts. Der eine darf mit Hänger auf der Landstraße 80 km/h fahren der andere nur 60 km/h. Die Liste ließe sich sicherlich unschwer fortsetzen. Ich kenne da eine Kurve da ist für LKW 10 km/h vorgeschrieben, ich stelle mir gerade einen Vito 3.0 CDI mit LKW Zulassung und Sportfahrwerk vor ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Klar nicht erkennbar und so aber rein formell gesehen.... Schafft den ganzen Quatsch ab, wo bleibt die Eigenverantwortung. Egal wie man seinen Vito, Viano oder Vau zulässt immer erkauft man sich irgendwelche Nachteile, das ist reine Bürokratie und die hat noch keiner Volkswirtschaft wirklich genutzt. Ich will niemand zu nahe treten (auch wir haben in der eigenen Familie genügend / genügend gehabt), aber diese "Übersetzung", die mir die Tage unter kam finde ich recht bezeichnend: BRD = Beamten Republik Deutschland
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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