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#1
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..wer nicht Fahrtenbuch führen darf (Arbeitgeber will nicht..), kann die Versteuerung angeblich auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung korrigieren. Dazu müssen dann aber die tatsächlichen Kosten vorliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diese Kosten fahrzeugspezifisch erfassen muss..!
cdengler |
#2
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![]() Zitat:
Guten Morgen, das verstehe ich nicht ganz. Musst Du mir mal genauer erklären. Fahrtenbuch nicht führen darf??? Als Angestellter, wenn Du ein Firmenfahrzeug hast, must Du Dir den Geldwertvorteil anrechnen lassen. Wozu hier ein Fahrtenbuch überhaupt führen? Oder meinst du was anderes?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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