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  #1  
Alt 16.03.2014, 19:10
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princeton1 princeton1 ist offline
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Cool Die ahnungslose Grauzone zwischen Gewährleistung und Garantie...!

Guten Tag zusammen,

es ist doch schon verwunderlich, dass renommierte Hersteller ihre Kunden bezüglich der signifikanten Leistungs- und Geltungsunterschiede von schnöder gesetzlicher Gewährleistung und robuster freiwilliger Werksgarantien wohl gerne bewusst im unverbindlichen Nebel der Unklarheit belassen möchten!

Und wer konkret nachfragt bekommt gar keine Antwort mehr...!

Anbei etwas irritierende Korrespondenz mit dem Wohnmobilhersteller HYMER.
Seit ein paar Wochen hat dieses Unternehmen ein neues, für mich durchaus interessantes, Wohnmobil (ML-T580) auf Sprinter-Basis im Portfolio.

Meine sachliche Anfrage zur optionalen Garantieleistung wurde vom HYMER-Kundendienst recht unpräzise und partiell unwahr beantwortet!

Und da ich mich erdreistet habe in der Planungsphase zu dieser nicht gerade ganz geringen Investitionsplanung noch einmal nachzuhaken, erhalte ich trotz zweifacher Erinnerung seit ca. 10 Tagen KEINE Antwort mehr...!



Beim Hersteller BÜRSTNER verhält es sich sehr ähnlich...!

DETHLEFFS gibt zwar eine anständige Werksgarantie, hat dafür aber nur den homogenen FIAT-Rotz im Sortiment...!

Tja, dann muss wohl doch für die Saison 2015 wieder ein Marco Polo auf Basis des 447er herhalten!
Da gibt es auf alle verbauten Komponenten zwei volle Jahre Garantie!

-

So, das war jetzt mein Wort zum Sonntag...!

-

tschüss dann

Nico


-----------------------------------------------------------

Hallo wertes HYMER-Team,

da ich seit vergangenen Montag auf eine Antwort bezüglich Ihrer optionalen Garantieleistung warte, möchte ich Sie bitten mein Anliegen kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüssen

Nico xxxxxx



Anfang der weitergeleiteten E-Mail

> Guten Tag Herr xxxxxx,
>
> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Garantieanfrage.
>
> Da ich meine Kaufabsicht eines neuen Wohnmobils auch sehr stark von einer optionalen Werksgarantie eines/Ihres Herstellers abhängig mache, möchte ich auf Basis Ihrer nicht ganz klaren Antwort meine Fragestellung noch einmal präzisieren.
>
>
> Eine gesetzliche Gewährleistung kann es nur vom Verkaufstützpunkt, sprich einem direkten HYMER-Vertragshändler geben.
>
> Es sei denn, ich würde einen ML-T 580 direkt bei Ihnen ab Werk erwerben.
>
> Da sich bei einer reinen gesetzlich verordneten Gewährleistung nach sechs Monaten die Beweispflicht eines Sachmangels zu Unkunsten des Käufers abändert, müsste ich bereits ab dem 7. Monat im Schadensfall als Bittsteller auftreten und wäre somit schon frühzeitig auf das kulante Verhalten meines HYMER-Händlers, bzw. von HYMER Deutschland angewiesen!
>
> Somit möchte ich Sie noch einmal fragen, ob, und mit welcher Dauer (12, 24 oder 36 Monate) die HYMER Deutschland GmbH ihren Kunden eine freiwillige Werksgarantie auf alle bei HYMER verbauten Komponenten wie z.B Kühlschrank, Heizungen, Toilette, Wasserversorgung, Bordelektronik e.c.t ausspricht?
>
> Garantiezusagen zu reinen Dichtigkeit des Fahrzeugs interessieren mich nicht!
>
> Entgegen Ihrer Aussage würde mir der Chassis-Hersteller (Mercedes Benz) ja schon eine vollwertige 24-Monatige Werksgarantie aussprechen!
>
> Und hier würde mich immer noch interessieren, ob ich diese Garantie um eine direkte MB-Anschlussgarantie verlängern könnte?
>
>
> Ich freue mich auf Ihre Antwort!
>
>
>
> Von: Kundendienst <Kundendienst@hymer.com>
>
>
> Betreff: Anfrage bezüglich der Garantie______[183690]
>
>
>
> Sehr geehrter Herr xxxxxx,
>
> vielen Dank für die Anfrage bezüglich des Umfang der Hymer Garantie. Das Hause Hymer gibt auf den Aufbau genauso wie der Chassis Hersteller 2 Jahre Gewährleistung und 6 Jahre Dichtigkeitsgarantie. Nach den 2 Jahren Gewährleistung kann je nach Schadensfall ein Kulanzantrag über den Hymer Händler gestellt werden. Dieser Kulanzantrag wird dann je nach Schadensbild mit einer Kulanzliste eingestuft und bewertet.
>
>
>
> Wir hoffen Ihnen hiermit weitegeholfen zu haben, und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne unter unten genannten Nummer zur Verfügung.
>
>
> i.A. xxxxxxxx
>
>
> Betreff: HYMER Allgemeine Anfrage web_________[183690]
>
>
Guten Tag wertes HYMER-Team,
ich interessiere mich für den ML-T580 und ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob + in welchem Umfang Ihr Unternehmen eine Werksgarantie ausspricht. Und würde die Möglichkeit bestehen direkt bei Mercedes Benz für den Motor, Getriebe e.c.t eine Anschlussgarantie abzuschliessen? Vielen Dank
Mit besten Empfehlungen
Nico xxxxx
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  #2  
Alt 16.03.2014, 19:37
VITO-Power
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Die Antwort war nicht unpräzise.
Es gibt 2 Jahre Gewährleistung und keine Garantie ...
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  #3  
Alt 16.03.2014, 20:01
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princeton1 princeton1 ist offline
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Die Antwort war nicht unpräzise.
Es gibt 2 Jahre Gewährleistung und keine Garantie ...
-

Ne, ne, mit der nebulösen Antwort wollte man mir den Eindruck vermitteln, dass ich erst nach der 24-monatigen Gewährleistungszeit auf Kulanzleistungen von HYMER angewiesen sein würde...!
Außerdem kann es eine gesetzliche Gewährleistung nur vom Händler geben und nicht vom Hersteller...!
In Verbindung mit der Aussage, dass der Chassis-Hersteller auch nur eine Gewährleistung aussprechen würde, ist das für mich reichlich unpräzise!!!

-

Gruss

Nico
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  #4  
Alt 16.03.2014, 21:53
Schopy Schopy ist offline
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Na ja, Gewährleistung wird dafür geboten, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung ist...nach 6 Monaten hat dann der Kunde den Beweis zu erbringen, dass ein ausgefallenes Feature von Anfang an kaputt war, vorher muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen.

Und Garantie, dass nicht irgendwas kaputt geht, gibts von Anfang an nicht (außer auf Dichtheit). Da scheint Hymer wenig Vertrauen in seine Produkte bzw. Zulieferer zu haben, oder hats aufgrund Nachfrage einfach nicht nötig, dem Kunden eine gewisse Sicherheit zu bieten. Für mich wärs ein Grund, woanders zu suchen. Ich verstehe den Ärger von Princeton.

gruß
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  #5  
Alt 17.03.2014, 07:18
Mopeto
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BMW gibt auch "nur" Gewährleistung verzichten aber auf die Beweispflicht des Kunden nach 6 Mon. und bieten die Mobilitätsgarantie (zumindestens BMW Motorrad).
Eine Garantieleistung ist freiwillig vom Hersteller und ob sich das im einzelnen zur Gewährleistung unterscheidet steht immer im Kleingedruckten.

Wenn Dir das nicht schmeckt da gibts doch noch genügend andere Hersteller.
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  #6  
Alt 17.03.2014, 09:19
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Zitat:
Zitat von Mopeto Beitrag anzeigen
Wenn Dir das nicht schmeckt da gibts doch noch genügend andere Hersteller.
Die Frage ist wohl weniger, was es gibt, sondern eher wie die Kommunikation zum Kunden läuft. Wenn Hymer es nicht hinkriegt einem interessierten Kunden innerhalb von 10 Tage nicht mehr als eine 0815-Antwort zum Thema Garantiebedingungen zukommen zu lassen, ist das schon mehr als mäßig.

Genau dieses Verhalten Kunden gegenüber ist einer der Gründe warum ich keinen California fahre sondern beim VW wieder abgedampft bin um zu schauen, ob es da nicht irgendwelche Alternativen gibt...
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  #7  
Alt 17.03.2014, 09:44
Mopeto
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Die Antwort von Hymer war klipp und klar.
Gesetzliche Gewährleistung Ende.
Was gibts es da zu debatieren ?
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  #8  
Alt 17.03.2014, 10:34
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Zitat:
Zitat von Mopeto Beitrag anzeigen
Die Antwort von Hymer war klipp und klar.
Gesetzliche Gewährleistung Ende.
Was gibts es da zu debatieren ?
-

Von klipp + klar ganz weit entfernt...!
Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte!
Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...!

-

tschüss dann

Nico
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  #9  
Alt 17.03.2014, 10:43
VITO-Power
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So liest du das ...

Ich lese:

In den ersten 24 Monaten gibt es die Gewährleistung. Sollte etwas nicht über Gewährleistung abzuwickeln sein, so hat auch ein Kulanzantrag keine Chance.
Nach 24 Monaten kann man noch versuchen über Kulanz für solche Schäden eine Regulierung zu bekommen, welche innerhalb der 24 Monate als Gewährleistungschaden behandelt worden wäre.

Viel interessanter wäre für mich, inwieweit der Hersteller des Chassis Garantie für seine Lieferung übernimmt.
Es könnte da tatsächlich interessant werden, das Chassis z. B. bei MB zu kaufen und dann bei Hymer ausbauen zu lassen ...
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  #10  
Alt 17.03.2014, 12:48
Mopeto
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
-

Von klipp + klar ganz weit entfernt...!
Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte!
Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...!

-

tschüss dann

Nico
Is ja lustig wie Du dir das selber interpretierst :-)
Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr)
Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden.
Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes.
In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung.
Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt.
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