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  #1  
Alt 11.07.2013, 19:02
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Berlin -[Deutschland]- B Berlin -[Deutschland]- VI * * *
Standard

Ich habe gleichlautende Post bekommen (dank 3,0 CDI mit verdreifachter Steuer).

Die Einspruchsbegründung brachte es an den Tag: die gehen von 3 Sitzreihen à 2 Sitzplätzen aus wegen der Angabe "6 Sitzplätze" in der Zulassungsbescheinigung.

Damit wäre "das Gepräge" (O-Ton FA) dann überwiegend Personentransport als Lasttransport.

Ich denke notfalls an Stilllegung der Sitzreihe beim TÜV durch entsprechenden Eintrag "2 Sitzplätze" in den Fahrzeugpapieren.

Denn: einen Pkw hast Du durch diese unabhängig vom FA ausgesprochene Besteuerung nicht erlangt - z.B. die Versicherung bleibt teuer. Und umtypen kannst Du nicht, weil die Bodengruppe keine 2. Sitzreihe möglich macht (u.U. hast Du auch gar keine Fenster für eine weitere Sitzreihe hinten).

Meinen Einspruch an sich habe ich übrigens wie folgt begründet: der geänderte Bescheid beruft sich auf § 2 Abs. 2a KfzStG in der Form vom Oktober 2010. Der wurde aber im Dezember 2012 ersatzlos gestrichen (!!). Damit ist der Bescheid unbegründet und nichtig, denn nach Aufhebung kann der § nicht mehr auf danach liegende Fälle angewendet werden. Mein Bescheid war übrigens RÜCKWIRKEND.
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Gruß Reinhard

Geändert von drdisketti (11.07.2013 um 19:04 Uhr)
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  #2  
Alt 11.07.2013, 19:11
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Problematisch ist die Einstufung als Multifunktionsfahrzeug, in Verbindung mit der für Mixtos verbundenen 2. Sitzreihe und entsprechender Teilverglasung ...
Sollte in der Begründung ein Formfehler sein, so wird dieser bestimmt korrigiert werden ... durch einen gleichlautenden Bescheid mit neuer Begründung.
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  #3  
Alt 11.07.2013, 19:19
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Haben Sie nicht gemacht in meinem Fall, nur § 18 Abs. 12 als textlichen Hinweis ergänzt.

2. Sitzreihe geht beim Mixto nicht, wie schon geschrieben. Es zählen die Sitzreihen im Laderaum bzw. Fahrgastraum, nicht die im Führerhaus.

Der Fahrerplatz zählt auch nicht (ohne den wäre es ja als Kraftfahrzeug gar nicht betreibbar).

Sofern mit voller Bestuhlung mehr Platz für Ladung als für Passagiere zur Verfügung steht, bleibt es ein Lkw.

Sonst würde jede Doppelkabine/Pritsche nun zum Pkw.
__________________
Gruß Reinhard

Geändert von drdisketti (11.07.2013 um 19:21 Uhr)
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  #4  
Alt 11.07.2013, 21:02
hsllacky
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Ich kenn mich in den §§ nicht so aus aber faktisch ist das jetzt so daß das FA z.B. Pickups mit Doppelkabine und eben auch den Mixto mit 5 Sitzen als Pkw einstuft, und zwar nur für die steuerliche Seite. Zulassung und Versicherung haben damit nix zu tun bzw. bleiben so.
Wenn ich´s richtig verstanden habe zählt das Verhältniss Laderaum/Passagierraum.
Es ist auch Fakt das es z.B. bei VW einen 5-Sitzer (Transporter) mit Lkw-Zulassung nicht gibt oder gab, es sei denn er hat den langen Radstand. Während es beim Mixto selbst den kurzen mit Lkw-Zulassung gibt. Die FA-Tante hat das extra betont das damit eine angebliche Ungerechtigkeit nun abgeschafft sei, das Privileg hätten ja nur Vito-Fahrer gehabt.
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  #5  
Alt 11.07.2013, 21:09
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Einspruch kostet nichts und hält den Bescheid offen. Aussetzung der Vollziehung beantragen kostet auch nichts.

Dass das Finanzamt Bevorzugung von Mercedes gegenüber VW beseitigt, ist schon eine *dreiste* Argumentation. Es gibt ja noch Toyota, Nissan, Ford, Fiat, Peugeot ...

Die Regel lautet (Zitat aus dem ersten Antwortschreiben) - Lkw, wenn mehr Laderaum als Fahrgastraum. Beim kompakten sind es ca. 59% Laderaum, beim langen 62% und beim XL dann 65%, die bei eingebauter Sitzbank verbleiben.

Da der Mixto kein Schienensystem hat, sind das unveränderliche Werte.
__________________
Gruß Reinhard
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  #6  
Alt 11.07.2013, 21:23
kaltec67 kaltec67 ist offline
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Die Regel heißt: Mindestens halbe Fahrzeuglänge als Ladefläche!

Das ging selbst schon beim T4 mit langem Radstand mit 6 Sitzplätzen!

DoKa's sind ja auch LKW's für gewöhnlich.
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  #7  
Alt 11.07.2013, 21:37
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Na, Innen- und Außenmaße in einen Topf zu werfen wird nicht klappen.

Ein kompakter Vito Kasten (d.h. ohne Sitze hinten) wäre dann schon kein Lkw mehr, wenn er eine Hängerkupplung hat.

Bei Doppelkabinen klappt es in keinem Fall als Lkw mit Deiner Regel.
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Gruß Reinhard
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  #8  
Alt 18.07.2013, 18:55
Hamm
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wo ist das Problem,geh mit dem dem steuerbescheid zur Versicherung,und las ihn als pkw versichen,
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  #9  
Alt 11.07.2013, 21:41
hsllacky
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Ja den Einspruch werde ich einlegen, ganz kampflos möcht ich mich nicht geschlagen geben. Es ärgert mich auch wirklich sehr, nicht nur die "Steuererhöhung" alleine sondern als Handwerker hab ich mir bewußt den Mixto rausgesucht da er für mich einen sehr hohen Nutzwert hat. Ich habe seit etlichen Jahren immer einen Lkw als Firmenwagen und einen Pkw als Privatfahrzeug, damit ist das klar getrennt und der Lkw ist immer voll im Geschäft ohne Fahrtenbuch oder 1% Regelung oder dergleichen.
Ich hab mal die Begründung des FA abgelichtet und in mein Fotoalbum eingefügt, ich krieg´s irgentwie nicht in den Beitrag mit rein.
Auf jeden Fall reden Die da von 2 Sitzreihen und da ist die vordere mit eingeschlossen denn eine 3. gibts ja nicht.
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  #10  
Alt 12.07.2013, 18:20
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Zitat von hsllacky Beitrag anzeigen
...
Auf jeden Fall reden Die da von 2 Sitzreihen und da ist die vordere mit eingeschlossen denn eine 3. gibts ja nicht.
Tja, dann rechnen die wohl den Fahrer 'raus, der kann ja das Auto mit Ladung schieben, damit es passt.

Eine Ladefläche, die den Beifahrersitz in die Berechnung mit einschließt ?? So mit Sitzkasten ausbauen und dann etwas zum verladen finden, was in die frei werdende Ecke mit 'reinpasst ?

Ich berichte vom Ausgang in meinem Fall.
__________________
Gruß Reinhard
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