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  #1  
Alt 19.02.2013, 11:59
vianonuevo
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
... Ob das schweizer Angebot wirklich ein "Schnäppchen" ist, zeigt sich doch erst, wenn die Gesamtsummen verglichen sind.
Frage ist, was man in Summe nach "härtester" Verhandlung unterm Strich bezahlen muss. Da denke ich dann einfach, dass die Schweizer sogar teurer Mercedes fahren?
Da kommen natürlich noch Wechselkurse und Lohnniveau dazu ...
und damit kann man letztendlich wohl zu sehr unterschiedlichen Interpretationen kommen.

Aber ich leg noch einen (bzw ein Jährchen) drauf:
"All new Mercedes-Benz vehicles are covered by our New Vehicle Limited Warranty. It covers defects in material or workmanship for 48-months or 50,000 miles, whichever comes first. All you have to do is bring your vehicle into any authorized Mercedes-Benz Dealer, where you'll find expert technicians who know your vehicle inside and out."

Quelle: http://www.mbusa.com/mercedes/servic...parts/warranty
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  #2  
Alt 19.02.2013, 12:10
VITO-Power
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All diese Beispiele zeigen aber doch deutlich, dass es nicht an mangelnder Qualität liegt, dass hier nur eine 2 - jährige Garantie Standard ist.
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  #3  
Alt 19.02.2013, 12:23
vianonuevo
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
All diese Beispiele zeigen aber doch deutlich, dass es nicht an mangelnder Qualität liegt, dass hier nur eine 2 - jährige Garantie Standard ist.
Es liegt am mangelnden Willen des Herstellers auch in Deutschland die Kosten zu übernehmen die durch eine verlängerte Garantie entstehen.

(oder die Produkte derart zu konstruieren und produzieren dass Reparaturkosten für einen längeren Zeitraum vernachlässigbar werden)
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  #4  
Alt 19.02.2013, 12:29
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drdisketti drdisketti ist offline
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Mein 638er hatte noch 0,5 Jahre Gewährleistung ..

2 Jahre sind einfach EU-weit Gesetz, darunter *geht nicht* für fabrikneue Produkte.
__________________
Gruß Reinhard
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  #5  
Alt 19.02.2013, 12:33
VITO-Power
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Das ist doch der Denkfehler der hier andauernd gemacht wird....

3 Jahre Garantie kosten in Deutschland rund 400 Euro ... darum geht es.

Mit diesen 400 Euro Mehrpreis hast du die gleiche Sicherheit wie dein schweizer Nachbar ... und Mercedes die gleichen Kosten bei Mängeln.

Edit ...

Dr. 1 Jahr Gewährleistung ist bei B2B EU weit Gesetz ... bei Endverbrauchern 2 jahre Gewährleistung ... da ist die Garantie schon deutlich besser ... ich sag nur ... Beweislastumkehr
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  #6  
Alt 19.02.2013, 13:29
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Das ist doch der Denkfehler der hier andauernd gemacht wird....

3 Jahre Garantie kosten in Deutschland rund 400 Euro ... darum geht es.

Mit diesen 400 Euro Mehrpreis hast du die gleiche Sicherheit wie dein schweizer Nachbar ...
Eben nicht...!
Ab dem 25. Monat übernimmt dann in der Regel in Deutschland ein profitorientiertes Versicherungsunternehmen die hoheitlichen Garantierechte!
Und wie das nun mal mit den Versicherungen so ist, gibt es erstmal jede Menge Kleingedrucktes, für was die Assekuranz alles nicht haftet!
Desweiteren hat mir kürzlich mein Kundendienstmeister vertraulich mitgeteilt, dass diese gewinnorientierten Versicherungsträger im Schadensfall "gerne Mal" dem Garantienehmer ein irreguläres Anwenderverhalten unterstellen und somit erst einmal nicht zahlen! Da wurde schon mal die Begleichung einer defekten Lichtmaschine mit der Vermutung eines falschen Überbrückungsverhaltens verweigert...!
Ich gehe davon aus, dass ein Schweizer nach 2,5 Jahren keine Probleme haben wird seine defekte Klimaanlage über die Werksgarantie abzuwickeln.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sachbearbeiter des Versicherungsunternehmens in Deutschland den Stempel "ABGELEHNT" herausholt und das mit verkehrtem Parken (wie im Fall des Fords vom Prof. Dudenhöffer) oder andere Umwelteinflüsse begründet, sehe ich als nicht zu gering an!

-

Außerdem habe ich Grund zur Annahme, dass ein schweizer Viano Marco Polo Fahrer sich drei Jahre lang keine Gedanken über seinen Kompressorkühlschrank oder sein elektrohydraulisches Aufstelldach machen muss!
In Deutschland sind ALLE Westfalia Komponenten von einer Garantieverlängerung ausgeschlossen!!!

-

Gruss

Nico

Geändert von princeton1 (19.02.2013 um 13:35 Uhr)
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  #7  
Alt 19.02.2013, 13:30
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Beweislastumkehr greift schon nach 6 Monaten zu Lasten des Käufers.

1 Jahr B2C gilt bei gebrauchten Gütern, nicht abdingbar,
1 Jahr B2B bei gebrauchten ist abdingbar,
2 Jahre B2B und B2C unabdingbar

- mein Kenntnisstand
__________________
Gruß Reinhard

Geändert von drdisketti (19.02.2013 um 13:33 Uhr)
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  #8  
Alt 19.02.2013, 15:20
vianonuevo
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Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
Das ist doch der Denkfehler der hier andauernd gemacht wird....

3 Jahre Garantie kosten in Deutschland rund 400 Euro ... darum geht es.


Mit diesen 400 Euro Mehrpreis hast du die gleiche Sicherheit wie dein schweizer Nachbar ... und Mercedes die gleichen Kosten bei Mängeln ...
Da muss ich leider auch dir (Denk) Fehler unterstellen:
Das 3. Jahr Garantie kostet aktuell (Stand 01/2013) für einen Viano 549,- Euro,
das 3. und 4. Jahr zusammen wird für 1.139,- Euro angeboten.

Und wenn man sich die Liste der versicherten Teile bzw die Ausschlüsse ansieht, dann ist das etwas ganz anderes als die 3 Jahre Werksgarantie in der Schweiz oder die 4 Jahre in den USA.
Siehe: http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?p=270739

Die Liste der Ausschlüsse ist wohl ähnlich lang wie bei der 7-jährigen Garantie bei Kia ...
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  #9  
Alt 19.02.2013, 15:37
VITO-Power
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Auch bei den Schweizern wirds Garantiebedingungen geben, nach denen ein voller Aschenbecher nicht kostenlos erneuert wird ...

Im Dezember war die Garantie noch günstiger, dafür die Verwirrung grösser, welche Garantie anwendbar ist. Hier lohnt sich zu schauen ob die Motor kleiner 3.000 ccm berücksichtigt ist ... z.B.
Daher sollte ein entsprechendes Angebot genau hinterfragt werden. Diese Preise kommen mir auch recht bekannt vor, weiss aber nicht obs bei LKW - Zulassung war, oder Motor ab 3.000 ccm.
Auch ist noch nicht geklärt was der Schweizer für sein Fahrzeug berappen muss. Wenn das Auto in Deutschland 2.500 Euro günstiger ist ...

Der Begriff Werksgarantie ist ohnehin rechtlich nicht definiert, was den Garantieumfang angeht. Mein Garantiegeber (Vertragspartner) ist, habe ich gerade nachgeschaut, mein MB-Händler.

Macht doch endlich mal ne Gesamtrechnung auf ... Diese Einzelpositionsvergleiche bringen doch nix ....
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