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#1
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Gewerbliche Verkäufer und Gewährleistungsausschluß bei Verkauf an privat ist eine gesetzlich unzulässige Kombination.
Also wissen die Jungs etwas über das Auto wäre meine Schlußfolgerung.
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Gruß Reinhard |
#2
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![]() Zitat:
Die 1-Jährige MB Gebrauchtwagengarantie hätte europaweite Gültigkeit. Sprich, wenn mein Bruder nach sieben Monaten kurz vor Rom eine defekte Lichtmaschine hätte, würde ihm dann dort sofort und kostenneutral geholfen! Und für die schnöde Sachmängelhaftung haftet nur das lokale Verkaufsunternehmen...! Und beim Beispiel einer defekten Lichtmaschine nach sieben Monaten müsste mein Bruder aus Rom der Verkaufsniederlassung gegenüber den Beweis erbringen, dass dieses technische Problem bereits zum Zeitpunkt der "Gefahrenübergabe" vorhanden war...! Wenn sich die DAIMLER AG bei einem MB100 oder einer 638er Ex-Taxe aus 97 mit > KM 680.000 unkooperativ bezüglich einer Gebrauchtwagengarantie zeigen würde, hätte ich ja noch Verständnis! Aber bei einer Laufleistung von KM 36.000 + einer Inbetriebnahme knapp 2009 hätte ich etwas anderes erwartet. - ![]() Gruss Nico |
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#3
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Hallo,
wenn die Burschen etwas vertuschen wollen,.... über die Fahrgestell-Nr. mal die Historie bei einem anderen MB-Laden abfragen lassen. Seit einigen Jahren wird bei MB der ganze Verlauf digital hinterlegt, so dass auch endlich der Kilometerbetrug ein Ende nimmt. Walter |
#4
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![]() Zitat:
habe ich ja auch so gemacht! Der KM-Stand hielt so, und mit Abgleich des Serviceheftes, einer Plausibilitätsprüfung stand! Allerdings erfuhr so durch die Hintertür, dass dieses Vahrzeug schon ein neues Automatikgetriebe erhalten hat! Und, die vermeintliche "nur" Radiovorbereitung ab Werk entpuppte sich so, dass doch ab Werk eine Beschallunganlage implementiert war...! - ![]() Bisher hatte ich die feste Überzeugung, dass solche Rahmenbedingungen beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen eher bei "Ali's Top-Cars / Im- und Export" anzutreffen sind...! - ![]() Nico |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
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