Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe geht es im oben aufgeführten Fall um schlicht für die Radgrösse falsche und somit nicht freigegebene Ketten.
Weiter oben steht was von "nicht geprüft". Das bedeutet eben nur dass die Verwendung von Schneekette vom Felgenhersteller nicht geprüft wurde, nicht mehr und nicht weniger. Somit ist der Felgenhersteller aus der Haftung und überlässt die Zulässigkeit anderen. Sollte ein Kettenhersteller eine Kette für diese Radgrösse - Auflagen beachten - anbieten dann gibt er auch die Freigabe dafür.
Schreibt der Felgenherstelle aber in seine ABE oder Gutachten dass die Verwendung von Schneeketten verboten ist hilft auch eine Freigabe des Kettenhersteller nichts.
Die Freigabe von MB bezieht sich nur auf die originalen Räder, weitere Kombinationen wurde nicht geprüft und somit kann MB auch nicht über die Produkthaftung belangt werden.
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Gruß aus OWL
Helmut
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