![]() |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Ich habe einen Mixto als Lkw mit 2. Sitzreihe und max. 6 Sitzplätzen laut Zulassungsbescheinigung (das wäre dann mit Doppel-Beifahrersitzbank und 3er Sitzbank im Laderaum). Bei mir ist es der kompakte.
Die Regelung für Lkw-Typung (verkehrsrechtlich, nicht fiskalisch) hat im Kern den Inhalt, dass die Frachtbeförderung überwiegen muss gegenüber der Personenbeförderung hinsichtlich Ladefläche und Beladungsgewicht ohne Berücksichtigung des Fahrerplatzes. Aber das Finanzamt ist daran nicht zwingend gebunden.
__________________
Gruß Reinhard |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Mein Finanzamtssachbearbeiter wählt nach der TSN-Nummer und der jeweiligen Variantennummer (6-stellige Zahl dahinter) aus, ob es für den Fiskus ein LKW ist. Leider hab ich bislang nicht gefunden, wonach die TSN-Nr geschlüsselt ist, bzw. welche Ziffern Fiskalisch auschlaggebend sind ob PKW oder LKW.
Wenn ich nun einige TSN's von Euch bekomme, könnte ich sehen, ob z.B. die 2.Sitzreihe eine andere Buchstaben / Nummernkombination hat, wie ein Mixto ohne 2.Reihe. Danke dafür! Gruß Michael |
#3
|
|||
|
|||
![]()
mein mixto m. 5 sitzen ist auch ein lkw m. geschlossenen kasten
![]() |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Copyman,
ist Deiner vom Finanzamt als LKW anerkannt / besteuert? |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|