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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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Es geht um GEwichte und GEschwindigkeit. Diesmal NICHT um die der Insassen!
![]() Die, der Vahrzeuge und deren Anhänger. Ich habe ja meine Milka-V gegen einen (im Vergleich) weißen Riesen getauscht. Der ist z.Z. noch als LKW zugelassen. Er hat wie einige andere hier 3,5T zGG + Ahl von 2,8T, zugel. GasamtZUGgewicht ist 5,5T. Nun da ich in letzter Zeit eigentlich (so dachte ich) nicht mit einem LKW unterwegs war, wollte ich mich mal Informieren. Ich wurde doch etwas überrascht! ![]() ![]() So gilt ein Ferien-, Sonn- & Feiertags-, Samstagfahrverbot zwar schon ab 2,8T + Anhänger. bzw. AB 7,6T Fahrzeuggewicht. ![]() ![]() ![]() ![]() Thema: LKW Überholverbot Hier gilt IMMER das ZUGELASSENE ZUG⁰gesamtgewicht! Ist dies ÜBER 3,5T gilt das LKW-Überholverbot!!! ![]() ![]() ![]() Das gleiche ist mit Tempo 80 mit Anhänger! ![]() ![]() ![]() ![]() Auch nicht zu verachten ist: Das Vahrzeug hat z.B. 3T zulässiges Gesamtgewicht. Die Wohndose hat 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Macht zusammen 5,5T, aber im Schein steht z.B.: 4,77T zulässiges ZUGgesamtgewicht . Dann ist der Zug der die einzelnen zugelassenen Gesamtgewichte (von Vahrzeug+Anhänger=3+2,5T=5,5T) ausnutzt hoffnungslos mit 730Kg überladen und darf SO nicht weiter fahren!!! ![]() Da ich diese Grenzen nie genutzt habe, hat sich mir diese Frage nie gestellt. Aber ich war jetzt doch etwas überrascht es so zu lesen. ![]() Ich bin auf die jetzt folgende Diskussion gespannt! ![]() ![]() Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;- |
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