Nach dem heutigen Urteil nach benutzen einer Dashcam (Windschutzscheibenkamera) schreien die Datenschützer wieder laut auf!
Zitat:
Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls.
Demnach sind die Kameras in Deutschland "wertlos".
Lächerlich....