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#20
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Dazu wird hier nicht von einer Steuer(nationales Recht) gesprochen sondern von einer Abgabe für die Nutzung der Infrastruktur(somit zweckgebunden) die auch von den Ausländern bezahlt werden soll/ muss. So weit so gut nur mit welchem Recht muss dann der Ausländer und der Deutsche mit einem Dieselfahrzeug mehr als der mit dem zwar gleichen Fahrzeug aber mit Benzinmotor zahlen soll? Warum soll ein Kleinwagen mit Dieselmotor und älterer Abgasnorm mehr bezahlen als einer für seinen fetten V8, V10, V12 Benz, Audi, BMW,..........? Belastet dieser die Infrastruktur etwa mehr als ein doppelt so schweres Fahrzeug? In welchem Zusammenhang steht die Belastung der Infrastruktur und die Abgasnorm(Umweltbelastung?) und besonders die Partikelemission? Zumal die aktuellen direkteinspritzer und ältere Beziner einen wesentlich höheren Partikelausstoss haben als mancher Diesel mit nachgerüstetem DPF. Und wenn das E-Fahrzeug steuerbefreit ist? Wogegen wird hier die Maut gerechnet? Und wenn der E-Fahrer die Infrastruktur kostenlos nutzen darf warum soll ich oder ein Ausländer dafür bezahlen? Und warum soll einer mit seinem privatgenutztem 3,6t Sprinter keine Infrastrukturabgabe bezahlen? Fliegt der über die Infrastruktur? Warum soll ein Unternehmer mit einem Fuhrpark zwischen 3,5t und 7,5t und einer Jahresfahrleistung von über 100tkm/ Jahr keine Infrastrukturabgabe entrichten? Wird die Infrastruktur durch diese Nutzung womöglich sogar besser? Wie ![]()
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Gruß aus OWL Helmut ![]() Geändert von v-dulli (08.07.2014 um 15:40 Uhr) |
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