Zitat:
Zitat von drdisketti
Sooo garstig nun wieder auch nicht:
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer.
Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
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sorry, das mit den versicherungen ist nun doch eher mein fach.
die kaputte scheinwerferbirne kann man fast schon in den bereich der legende verweisen.
ein regress kann nur bei vorsatz genommen werden, dazu zählt natürlich das unzulässige tönen der scheiben, wenn das dann aber auch im kausalen zusammenhang mit dem unfall steht. bei der scheibentönung kannste fast sicher sein, dass ein zusammenhang nachweisbar ist.
gruß volumaex