Zitat:
Zitat von leo
Die Supermarktparkplätze werden als Privat bezeichnet, da sie vom Marktbetreiber hergestellt bzw. mit gepachtet werden, die gewerbliche Nutzung des Objektes ist da nicht maßgeblich. Maßgeblich ist allein der Eigentumssachverhalt. Alles was nicht von Bund, Land, Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, gilt als Privatparkplatz. Auch Krankenhausparkplätze sind i.d.R. Privatparkplätze, je nach Betreiber z.B. Helios Kliniken oder wie die alle heißen - Uni-Krankenhäuser gehören übrigens nicht dazu...
|
Danke Leo,
sehr gut erkärt. Habe das mit der Straßenverkehrsordung, die auf vielen Parkplätzen ausgeschildert ist evtl. verwechselt. Klar wenn der Supermarkt in welcher Art auch immer den Platz gebaut hat, dann gehört er dem Supermarkt und nicht der Öffentlichkeit.