Ich habe einen Mixto als Lkw mit 2. Sitzreihe und max. 6 Sitzplätzen laut Zulassungsbescheinigung (das wäre dann mit Doppel-Beifahrersitzbank und 3er Sitzbank im Laderaum). Bei mir ist es der kompakte.
Die Regelung für Lkw-Typung (verkehrsrechtlich, nicht fiskalisch) hat im Kern den Inhalt, dass die Frachtbeförderung überwiegen muss gegenüber der Personenbeförderung hinsichtlich Ladefläche und Beladungsgewicht ohne Berücksichtigung des Fahrerplatzes.
Aber das Finanzamt ist daran nicht zwingend gebunden.
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Gruß Reinhard
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