Ist das Fz in seiner Gesamtheit breiter als 2 m, darf es per Gesetz die Spur nicht nutzen.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswiedrigkeit, keine Straftat!
Kaugummi auf die Strasse spucken ist übrigens auch ne Ordnungswiedrigkeit.
Wenn ich mein Fz durch Anklappen eines Spiegels schmaler als 2 m machen kann und damit nicht die ABE des Fz außer Kraft setze, weil ich noch n Rückspiegel habe, ist doch nach geltenen Recht auch alles tutti.
Wobei ich den Hang zur Reglementierung und zum Hinterfragung selbriger als wichtigen Bestandteil einer geistig beweglichen Demokratiebewegung sehe.
Und wie überall im Leben gibt es Regel und Gesetze die Sinn machen, weil sie auch den Gegenüber schützen und es gibt die überflüssigen Regel.
Z.B. Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr 3/11 "Beim Erreichen der Baumkrohne hat der Soldat selbständig mit den Kletterbewegungen aufzuhören!" Stand über 40 Jahre drin, wurde gelöscht, weil jemand die Sache hinterfragt und eine Änderung herbeigeführt hat.
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