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#1
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![]() ![]() Hab dazu keine passende Rubrik gefunden, deshalb schreib ich´s mal hier rein. Bin sicher nicht der einzige dem das so geht. Also mein Mixto hat eine Lkw-Zulassung und dafür habe ich letztes Jahr 160,- Euro Steuer gezahlt. Der neue Bescheid ist mir dieser Tage ins Haus geflattert und weisst 365 !! Euro aus. Grund ist die Besteuerung als Pkw, dies hätte eine Überprüfung des Fahrzeugtyps ergeben. Ich kann zwar Widerspruch einlegen aber ich glaub nicht daß das was nützt. Ärgerlich ist das vor allem deswegen weil die Versicherung bei Lkw sowieso schon mehr hinlangt, und die gehen natürlich danach was im Fahrzeugschein steht. Auch sonst hat die Lkw-Zulassung Nachteile wie z.B. das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger. Nach der aktueller Lage hätte ich mir das Auto nicht gekauft, da wäre ein 8-Sitzer mit Pkw-Zulassung die bessere Wahl gewesen, zumal es da wesentlich mehr Auswahl gibt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und was ist die Lösung, ummelden auf Pkw? Geht das, was kostet das? Ein ratloser Mixto-Fahrer ![]() |
#2
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Doofe Frage, hast du mal beim FA angerufen und gesagt das dein Mixto eine LKW Zulassung hat? Muss man da nicht auch evtl. dementsprechenden Nachweis bringen? Trennwand oder so?
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#3
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Bin jetzt ein wenig verwirrt!
Du schreibst Dein in den Papieren als LKW klassifiziertes Fahrzeug wurde durch das FA jetzt als PKW versteuert?? Dann aber nix wie hin dort und den Schein uffn Tisch gelegt. Wäre mein erster Weg. Warum solltest Du Dein Fahrzeug ummelden?? Wegen dem Sonntagsfahrverbot?? |
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#4
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Das FA ist an die Zulassungsart nicht gebunden und kann Fahrzeuge, die eher dem PKW - Charakter entsprechen, auch als solche versteuern.
Als ich unbedingt eine PKW - Zulassung für meinen Mixto wollte wurde ich in der NL doof angeguckt, folgte aber genau dem hier beschriebenem Gedankengang bezüglich der Bündelung der Nachteile. Wirklich ohne Probleme hat man eine LKW- Besteuerung beim Kasten mit Trennwand. |
#5
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Ich habe gleichlautende Post bekommen (dank 3,0 CDI mit verdreifachter Steuer).
Die Einspruchsbegründung brachte es an den Tag: die gehen von 3 Sitzreihen à 2 Sitzplätzen aus wegen der Angabe "6 Sitzplätze" in der Zulassungsbescheinigung. Damit wäre "das Gepräge" (O-Ton FA) dann überwiegend Personentransport als Lasttransport. Ich denke notfalls an Stilllegung der Sitzreihe beim TÜV durch entsprechenden Eintrag "2 Sitzplätze" in den Fahrzeugpapieren. Denn: einen Pkw hast Du durch diese unabhängig vom FA ausgesprochene Besteuerung nicht erlangt - z.B. die Versicherung bleibt teuer. Und umtypen kannst Du nicht, weil die Bodengruppe keine 2. Sitzreihe möglich macht (u.U. hast Du auch gar keine Fenster für eine weitere Sitzreihe hinten). Meinen Einspruch an sich habe ich übrigens wie folgt begründet: der geänderte Bescheid beruft sich auf § 2 Abs. 2a KfzStG in der Form vom Oktober 2010. Der wurde aber im Dezember 2012 ersatzlos gestrichen (!!). Damit ist der Bescheid unbegründet und nichtig, denn nach Aufhebung kann der § nicht mehr auf danach liegende Fälle angewendet werden. Mein Bescheid war übrigens RÜCKWIRKEND.
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Gruß Reinhard Geändert von drdisketti (11.07.2013 um 19:04 Uhr) |
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#6
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Problematisch ist die Einstufung als Multifunktionsfahrzeug, in Verbindung mit der für Mixtos verbundenen 2. Sitzreihe und entsprechender Teilverglasung ...
Sollte in der Begründung ein Formfehler sein, so wird dieser bestimmt korrigiert werden ... durch einen gleichlautenden Bescheid mit neuer Begründung. |
#7
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Haben Sie nicht gemacht in meinem Fall, nur § 18 Abs. 12 als textlichen Hinweis ergänzt.
2. Sitzreihe geht beim Mixto nicht, wie schon geschrieben. Es zählen die Sitzreihen im Laderaum bzw. Fahrgastraum, nicht die im Führerhaus. Der Fahrerplatz zählt auch nicht (ohne den wäre es ja als Kraftfahrzeug gar nicht betreibbar). Sofern mit voller Bestuhlung mehr Platz für Ladung als für Passagiere zur Verfügung steht, bleibt es ein Lkw. Sonst würde jede Doppelkabine/Pritsche nun zum Pkw.
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Gruß Reinhard Geändert von drdisketti (11.07.2013 um 19:21 Uhr) |
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#8
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Ich kenn mich in den §§ nicht so aus aber faktisch ist das jetzt so daß das FA z.B. Pickups mit Doppelkabine und eben auch den Mixto mit 5 Sitzen als Pkw einstuft, und zwar nur für die steuerliche Seite. Zulassung und Versicherung haben damit nix zu tun bzw. bleiben so.
Wenn ich´s richtig verstanden habe zählt das Verhältniss Laderaum/Passagierraum. Es ist auch Fakt das es z.B. bei VW einen 5-Sitzer (Transporter) mit Lkw-Zulassung nicht gibt oder gab, es sei denn er hat den langen Radstand. Während es beim Mixto selbst den kurzen mit Lkw-Zulassung gibt. Die FA-Tante hat das extra betont das damit eine angebliche Ungerechtigkeit nun abgeschafft sei, das Privileg hätten ja nur Vito-Fahrer gehabt. |
#9
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Einspruch kostet nichts und hält den Bescheid offen. Aussetzung der Vollziehung beantragen kostet auch nichts.
Dass das Finanzamt Bevorzugung von Mercedes gegenüber VW beseitigt, ist schon eine *dreiste* Argumentation. Es gibt ja noch Toyota, Nissan, Ford, Fiat, Peugeot ... Die Regel lautet (Zitat aus dem ersten Antwortschreiben) - Lkw, wenn mehr Laderaum als Fahrgastraum. Beim kompakten sind es ca. 59% Laderaum, beim langen 62% und beim XL dann 65%, die bei eingebauter Sitzbank verbleiben. Da der Mixto kein Schienensystem hat, sind das unveränderliche Werte.
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Gruß Reinhard |
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#10
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Die Regel heißt: Mindestens halbe Fahrzeuglänge als Ladefläche!
Das ging selbst schon beim T4 mit langem Radstand mit 6 Sitzplätzen! DoKa's sind ja auch LKW's für gewöhnlich. |
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