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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo Reifen-Experten und Wohnwagen-Fraktion,
für die "Tempo 100km/h"-Regelung werden beim Wohnwagen Reifen benötigt, die jünger als 6 Jahre sind. Gerechnet wird nicht ab Kaufdatum, sondern ab der auf die Reifen aufgeprägten DOT-Nummer (wwjj). Leider ist es so, dass die Reifenbranche selbst 3 Jahre alte Schlappen als "neu" verkaufen darf. ![]() Es würden also nur 3 Jahre mit Tempo 100 übrig bleiben. ![]() Da die meisten Reifenhändler die Größe 205/70 R15 106R bestellen müssen, können sie nicht garantieren, dass nicht ein Reifen aus 2009 geliefert wird. Hat jemand einen guten Tipp ? Wenn z.B. ein Reifen erst 2011 auf den Markt kam, kann es keine 2009er Reifen geben. Habe bis jetzt aber noch kein neues Modell gefunden. Mein Viano würde sich freuen, wenn er den Berg runter auf Schnee nicht alles alleine bremsen muß. MfG Frank |
#2
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Dann würd ich den Reifen nicht kaufen. Das Problem liegt dann bei Deinem Reifenhändler. Der kann bei seiner Bestellung doch darauf hinweisen, und auch begründen warum er auf das Herstelldatum besteht. Ich habe dises Problem nicht. Mein Wohnwagen ist zu alt. Die 100er-Regelung gild erst für Wohnwagen ab Bj.´90.
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#3
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Aber Winterreifen??? Warum???
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#4
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Hatte vor 2 Jahren für meinen Wohnwagen bei Reifendirekt.com bestellt, hatte angegeben, daß ich nur Reifen abnehme, wenn sie aus dem Jahr 2009 sind.
Hat geklappt, waren 4 Wochen alt |
#5
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Hallo,
ich kaufe nur Wohnwagen und auch Winterreifen mit aktuellem Herstellungsdatum d.h. zur Zeit max. 25 Woche 2011. Denn nicht nur die Wohnwagenreifen werden nach 6 Jahren gewechselt sondern auch der Gummi für die Wintertauglichkeit verhärtet. Lass Dir von dem Reifenhändler nichts erzählen ! Gruß Friedel |
#6
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trotz der aktuellen Reifenknappheit im Frühjahr für meinen WW Reifen bekommen, die erst !2 Wochen alt waren. Dafür bin ich aber bei geschätzt 184 Reifenhändlern in der Region vorstellig geworden. Jeden der Händler mit allen erlaubten Kombinationen auf meiner Felge angefragt. Bekommen habe ich dann Reifen vom Sprinter mit einer genialen Traglast. Die sind sogar ohne Luft noch rund.
Also bei Reifen hilft derzeit nur dranbleiben, dranbleiben. Derzeit werden übrigends nur noch Sommerreifen produziert. Für die Hersteller ist der Winter vorbei. Ich musste im letzten Herbst mal kurzfristig den 100er Kleber auf dem Wohnwagen abdecken, da die Reifen schon drüber waren. Ich wollte aber erst im Frühjahr welche kaufen, da ich den Winter nicht verschenken wollte. Das Thema geplatzter Reifen habe ich schon hinter mir, aber an den völlig überlasteten Serienreifen nach schon vier Jahren. Dank Antischlingerkupplung war das aber absolut kein Problem. Grüße Bruder |
#7
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Hallo zusammen,
erstmal Danke für die Antworten. Es sollen Winterreifen sein für das Wintercamping in den Alpen. Wenn es auf schneebedeckter Fahrbahn bergab geht, denke ich, bin ich mit Winterreifen besser bedient. Das Profil fährt man beim Anhänger eh nicht runter. Somit macht es nichts aus, dass die Winterreifen im Sommer zu weich sind. Bis jetzt habe ich nur gehört "Reifen müssen wir bestellen, auf DOT-Nummer haben wir keinen Einfluß". ![]() Gibt es mit dem TÜV nach 6 Jahren Probleme, wenn noch die alten Schlappen drauf sind, die ja eigentlich wie neu aussehen (haben noch keine km gebolzt) ? MfG Frank |
#8
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Mit Tempo-100-Zulassung gibt es Streß, ja.
Zitat: "Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen." aus http://www.dekra.de/de/1407
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Gruß Reinhard |
#9
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Hallo Reinhard,
habe halt schon 2 Aussagen gehört: - Eine wie Deine. - Die andere ist, dass der Wohnwagen ja technisch in Ordnung ist und auch seine Tempo-100-Zulassung als Zulassung behält, aber mit den ollen Schlappen dann nur 80 fahren darf. Wäre vergleichbar zu der Tatsache, dass der Wohnwagen als "juristische Einzelperson" seine Tempo-100-Zulassung behält, wenn mal eine zu kleine Zugmaschine drangehängt wird. In dem Dekra-Artikel steht: "Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung." Es steht nicht drin, dass die Zulassung verfällt. Deswegen wollte ich mal die Erfahrungswerte abfragen. "Recht haben" und "Recht bekommen" sind ja bekanntlich 2 Welten. MfG Frank |
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