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Mal was lustiges bezüglich der 100 km/h Regelung.
Hab heute mit einem Kumpel bezüglich dieser Regelung diskutiert. Und zwar ging es darum darf ich meinen Wohnwagen (zulässiges Gesamtgewicht 2200 kg) mit meinem Vito mit 100 km/h fahren. Dabei ging es nur darum ob ich es darf oder nicht, nicht ob ich es will. Der Wohnwagen hat die Zulassung für die 100 km/h Schild ist auch angebracht (mit Behördlichem Stempel auf der 100). Tatsächliche Gesamtmasse (aus den COC Papieren) Vito 2257 kg. Laut einem Onlinerechner darf ich :d Wohnwagen hat Schlingerkupplung und somit wird die "tatsächliche Leermasse mit 1,0 Multipliziert. Nunja also kurzer Anruf beim Tüv sollte das klären. Tüv Nord die Dame konnte mir nicht weiterhelfen nur Infomaterial zusenden. OK, aber ich wollte jemanden haben der mir diese Frage beantworten konnte. Nach 3 mal verbinden und ähm ja vielicht kam eigentlich nichts raus. Zum Schluss der Hinweis die Polizei muss das ja wissen. Zweiter Anruf bei der Autobahnpolizei (verwählt wollte eigentlich die normale Polizei) nunja die müssen das ja eigentlich wissen da dies ihr Beruf ist (dachte ich). Also nach der Erklärung völlige Ratlosigkeit, der Herbert Kuni und was weiß ich wenn er noch so alles fragte kam dann die Antwort, wenn da ein 100er Schild drauf ist darf der 100 fahren. Formel das ist Nonsens das Schild zählt, also ja darf 100 fahren (da 2,5 t Anhängelast). Aber ganz sicher wissen das die von der Polizeistation :-) Als nächstes war die Polizeistation am Telefon... Wieder völlige Ratlosigkeit bei allen anwesenden Kollegen bis man dann endlich jemand ausgemacht hatte der darüber völlig im Bilde ist, quasie der Experte der Station (die waren froh mich los zu sein am Telefon :-) ) Bei diesem Herren kam am Schluss raus (nach 15 Minuten Aktenwälzen) ich muss mit Wohnwagen und Vito gemeinsahm zum Tüv und mir eine Abnahme für die 100 km/h besorgen. Den Mann hat weder interessiert ob Schlingerkupplung Zulassung, Leermasse usw.. Und der Schlussatz aber ganz sicher weiß das die Zulassungsstelle. ![]() Ok die zeit nehme ich mir anruf bei unserer Zulassungsstelle. Nach 2 x verbinden endlich die Korifähe gefunden ![]() Auf einmal die Nachfrage nach der Leermasse des Vito (der Mann hatte "fast" wirklich Ahnung :-) ) Ich wollte Ihm gerade die tatsächliche Masse des Vito aus den COC Papieren geben da fiel er mir ins Wort und er bräuchte die Daten aus dem Fahrzeugschein unter G. Im Schein steht 2186 - 2355. Raus kahm ich darf bis max. 1748,8 kg mit 100 ziehen und da der Wohnwagen 2,2 t hat darf ich nicht. Der gute Mann hat 2186 x 0,8 gerechnet ![]() Auch den Hinweis mit der Schlingerkupplung des Wohnwagen lies Ihn völlig kalt. Irgendwann hatte er die Schnauze voll und verwies mich am Mercedes mit dem Hinweiß mich an die 80 zu halten ! Um das mal kurz zu machen nach der Empfangsdame und 2 meistern und Schlußendlich bei einem Transporterverkäufer gelandet. Der Junge fragte mich wahrhaftig nach dem Tasächlichen Gewicht des Vito und der Anhängelast was man aus den COC Paieren entnehmen kann. Nachdem sich der Junge schlau gemacht hatte rief der mich zurück und sagte mir Sie können den Wohnwagen ziehen mit 100 km/h da Vito 2257 kg Leermasse hat der Wohnwagen mit Schlingerkupplung ausgerüstet ist die 100 km/h Zulassung aufweist und somit die Leermasse mit 1.0 zu multiplizieren ist somit könnte ich theoretisch noch 57 kg auflasten lassen ![]() ![]() Bravo Nummer 5 hats richtig raus bekommen. Der Spass hat mich Zeit gekostet aber man sieht unsere Beamten sind eigentlich völlig Ahnungslos (im Bezug auf dieses Thema) Der Spass war mir die zeit mal Wert ![]() |
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#2
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Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung.
Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#3
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Hallo Gordon,
hübscher Test ! Ich habe da nur ein kleines Problem. Ich ging bisher davon aus (vergleiche auch die entsprechenden Diskussionen im Anhänger24-Forum und auch hier zu diesem ewigen Thema), dass für die Berechnung das im Schein angegebene Leergewicht des Zugfahrzeuges und das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Hängers entscheidend sei. Bei Deinem Vito beträgt das Leergewicht ZITAT: "Im Schein steht 2186 - 2355." . Schön, dass der Mitarbeiter bei MB weiß dass der Vito 2257 kg Leergewicht hat, der freundliche Herr von der Rennleitung auf dem Parkplatz der BAB kann dies nicht wissen und vor Ort auch nicht feststellen. Er dürfte daher, wohl zu Recht, von 2186 kg ausgehen. Das hieße aber, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um 14 kg zu hoch wäre, um mit 100 km/h über die Bahn zu brettern. Wenn Du also tatsächlich einen Wohnwagen mit 2200 kg mit 100 über die Bahn ziehen wölltst, solltest Du, so ist mein Wissensstand, vorher zu TÜV gehen und Dir Dein echtes Gewicht (sorry - natürlich das Deines Vau) bestätigen lassen und dies bei der Zulassungsstelle auch so in die Papiere eintragen lassen. Dann ist alles gut ![]() Zitat:" Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung. Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB" Das ist sicher richtig nur wieder das gleiche Problem, ist dieses Anhänger ESP aus den Fahrzeug Papieren ersichtlich - ja wohl leider nicht. Vielleicht hilft diesbezüglich ja eine bloße Bestätigung von MB ??? Schei...... Bürokratie - das kann (und s.o. tut) doch eigentlich keiner wissen. ![]()
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung Geändert von Korsar (08.07.2014 um 17:28 Uhr) |
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#4
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Antischlingerkupplung (da hilft das Anhänger ESP des Zugfahrzeuges rein gar nix!), Stoßdämpfer und Reifen nicht älter als 6 Jahre sind erst mal die Grundvoraussetzung für die 100er Zulassung des Hängers.
Ob man dann wirklich die 100 fahren darf hängt vom Zugfahrzeug ab, das ist ja oben ordentlich beschrieben. Grüße Kurti |
#5
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![]() Zitat:
Stoßdämpfer müssen nur bei Gesamtmasse Anhänger > 0,3 x Leermasse Zugfahrzeug verbaut sein und wenn, dürfen sie älter als 6 Jahre sein. Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein (!). 6 Jahre ist schon zu alt. Zusammengefaßt: auch ein Hänger ohne Stoßdämpfer kriegt eine 100-Zulassung (!). Eine Antischlingerkupplung braucht er dafür auch nicht. UND alte Reifen darf er auch haben, seine 100 km/h-Zulassung "leidet" darunter nur insofern, als man damit in diesem Zustand nur 80 fahren darf.
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Gruß Reinhard |
#6
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Bei der letzten HU hat der Prüfer nur den Zustand der Reifen kontrolliert.
Der 100 er Aufkleber hat ihn nicht interessiert der fällt allein in die Zuständigkeit des Fahrzeugführers und der entscheidet wie er im Umgang mit der 100 er Zulassung verfährt. ![]() ![]() |
#7
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Also ich habe 2011 meiner Wohndose die 100er gegönnt, da war die Antischlingerkupplung zwingend notwendig. Finde ich auch vollkommen richtig, das ESP greift ja erst ein wenn der Hänger schlingert, die ASK verhindert das ja. Aber wenn es nicht mehr sein muss... Ich habe sogar nen Alko- ATC drinnen und finde jeder Hänger sollte das haben.
Grüeß Kurti Zitat:
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#8
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Nur das nahezu jede auf den Straßen befindliche Fettverschmierte Antischlingerkupplung fast ohne Funktion ist.
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#9
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![]() Zitat:
UNd den 100er Anhänger hinter einem 7,5to-KLW hängen berechtigt dazu auch nicht, obwohl hier das Gewichtsverhältnis passt ! ![]() |
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#10
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Wenn die Rennleitung, meist zusammen mit der BAG eine generelle Kontrolle mit Rauswinken auf einem Rastplatz durchführt, dann haben sie auch immer eine Waage dabei (wegen der bösen Ducatofahrer, die ihre Karren immer überladen) und da werden sie in Mopeto´s Fall ganz schnell feststellen wie schwer das Zugfahrzeug und der Anhänger tats. ist (Stichwort: zul. Zuggesamtgewicht und Achslasten)....wenn sie es denn überhaupt wollen, weil deren Priorität liegt eindeutig auf auf eindeutig als gewerblich zu erkennenden Fahrzeugen liegt. Um das tats. Leergewicht "zu beweisen" reicht im übrigen auch eine offizielle Wiegekarte von einer (geeichten) LkW-Waage (z.B. bei einem Landhandel / RaiFfeisen) Geändert von FXP (09.07.2014 um 06:43 Uhr) |
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Stichworte |
100 Km/h, 100 km/h Regelung |
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