H-Kennzeichen
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage.
Gestern hatte mir en Bekannter erzählt, er fährt einen über 30 Jahre alten Mercedes Benz 200 und wollte das H-Kennzeichen beantragen.
Dies wurde ihm erstmals verweigert mit der Begründung, dass das Fahrzeug noch keine 30 Jahre angemeldet ist.
So weit so gut.
Ist aber das H-Kennzeichen nicht abhängig von dem Geburtstag des Fahrzeuges und nicht vom erste Zulassungsdatum?
Als er das Fahrzeug gekauft hatte, vor ca. 30 Jahren stand dieses ca. ein halbes Jahr bei Mercedes auf Halde.
Was ist denn da jetzt richtig? Hat die Zulassungsstelle recht, wenn sie behauptet das Alter geht nach der tatsächlichen Zulassung oder ist es so das das Alter nach dem Geburtstag des Fahrzeuges geht.
Grüße aus Püttlingen
Peter
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