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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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Gilt die Winterreifenpflicht auch für Anhänger Wohnwagen in Deutschland / Eu usw. ?
Hab gerade mal beim ACE angerufen die streiten sich noch immer intern ob ja oder nein ![]() |
#2
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#3
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Zutreffend, das WR-Gesetz betrifft nur Kraftfahrzeuge (und keine Anhänger an Kfz).
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Gruß Reinhard |
#4
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![]() Zitat:
Wenn die Tupperdose dahinter beim Bremsen auf glatter Fahrbahn blockiert und ausbricht möchte ich nicht in der Nähe sein.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#5
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Wenn du oft im Schnee/ echtem
Winter unterwegs bist, dann ist das auch ohne die jurist. Pflicht sinnvoll. Beim Reifenwechsel loht es sich immer Ganzjahres oder Winter C Reifen aufzuziehen. Spurtreue und Bremsverhalten sind viel besser, Nachteile im Sommer gibt es fast keine. Hauptsache kein Billigheimer. |
#6
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Um den 100km/h Status an meinem Mopped-Anhänger aufrecht zu erhalten, habe ich heute neue GOODYEAR Cargo Vector2 (Ganzjahresreifen) in 185 R14 aufziehen lassen!
- ![]() Gruss Nico |
#7
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Hi,
die Frage hatte ich mir auch schon gestellt, wobei ich ebenfalls nie eine 100% Antwort erhalten habe. Ich mach es jetzt einfach so, dass wenn ich die jetzt bald eh wegen der 100 Zulassung tauschen muß, dann kommen direkt Winterreifen darauf. Die fahr ich da eh nie runter und bieten Winter wie Sommer mehr Grip. Bin eh mal gespannt auf das Fahrverhalten von unserem Hecktriebler mit Wohndose wenn wir dieses Silvester mal im Süden von Bayer auf Schneesuche gehen. Hoffe wir haben Glück, sonst krieg ich von den Kids ![]() ![]() ![]()
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Gruß Sascha Stammtisch Rhein Main |
#8
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So der ACE hat es dann wahrhaftig mal rausgesucht und mir zugesandt :-)
Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht? Die Winterreifenpflicht gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, das heißt für sämtliche Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Der Winterreifenpflicht unterliegen daher auch Motorräder. Ausgenommen von der Winterreifenpflicht sind nicht maschinenkraftbetriebene Fahrzeuge, wie beispielsweise Anhänger, Wohnwagen oder Fahrräder etc. Land- u. forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls von der Winterreifenpflicht ausgenommen, weil diese in der Regel mit derart grobstolligen Reifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sind, dass sie auch bei winterlichen Wetterverhältnissen eingesetzt werden können, ohne eine Gefahr oder eine Behinderung für die übrigen Verkehrsteilnehmer darzustellen. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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Motorräder, Mofa, Roller usw usw. Winterreifen gibts zB bei Heidenau.
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