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  #21  
Alt 07.09.2020, 18:09
Benutzerbild von Amtswalter
Amtswalter Amtswalter ist offline
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Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
Wenn das ZUGgesamtgewicht nicht überschritten wird, bzw. in der Zulassungsbescheinigung des Vahrzeug Teil 1 unter "J" kein "M1" (=PKW mit zulässigem gesamtgewicht von 3,5T mit bis zu 9 Sitzplätzen) Da ist spätestens bei 3,5T ZUGgesamtgewicht Schluss.
Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt

Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Auch hier nochmal, damit es auch in diesem Thread geklärt wird:

Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber:

Das ist Quatsch.

M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben.

Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich...

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
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Grüße aus dem hohen Norden!

Meine Fahrzeughistorie:
Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004)
Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008)
Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012)
Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015)
Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020)
Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020)

Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022)
Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022)
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  #22  
Alt 07.09.2020, 18:30
Benutzerbild von princeton1
princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
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Beiträge: 3.883
Blinzeln

Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!

-

Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...!

-

Gruss
Nico + Crew
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  #23  
Alt 07.09.2020, 21:07
milka
Gast
 
milka´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!



-



Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...!



-



Gruss

Nico + Crew
Wenn ich recht habe, ist DEIN Problem dem Gesetzgeber so was von egal. Es ist halt dein Problem.

@Amtswalter
Die "M1" steht im "Schein" unter "J" und hat somit nix mit dem Führerschein zu tun. Da werden die jeweiligen zGG addiert.
Aber was sagt den dein Fahrlehrer zu der Geschichte? Er sollte es ja wissen
Hier noch mal der Link zu meiner Quelle:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html
Es ist also auch anderen etwas unklar.
Der Zoll hat da nochmal ein völlig andere unabhängige Meinung zu PKW und LKW.
Die Versicherungen richten nach dem Eintrag in "J" .


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-

Geändert von milka (07.09.2020 um 21:10 Uhr)
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  #24  
Alt 08.09.2020, 14:21
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
Auch hier nochmal, damit es auch in diesem Thread geklärt wird:

Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber:

Das ist Quatsch.

M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben.

Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich...

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
Dem Stimme ich zu. Außer im Feld 22 wird das Zuggewicht nochmal begrenzt. Dann sind es halt ein paar kg weniger....
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  #25  
Alt 08.09.2020, 16:17
milka
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@Amtswalter
PS.: fühle mich absolut nicht von Dir bedrängt
Ich sehe es als Diskussion in der jeder seine Meinung vertritt, bis Einer kommt der nachweisbar die Weisheit mit Löffel gefre**en hat!
Vielleicht bringt es dem einen oder anderen etwas Durchblick in dieser Materie. Dann hätte es sich ja gelohnt.


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
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  #26  
Alt 08.09.2020, 16:32
milka
Gast
 
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Zitat:
Zitat von flying-bjoern Beitrag anzeigen
Dem Stimme ich zu. Außer im Feld 22 wird das Zuggewicht nochmal begrenzt. Dann sind es halt ein paar kg weniger....
Das können ganz schön viele Kg sein. Bei mir z.B.:
zGG = 3500 Kg,
Stützlast 112 Kg
zulässige Anhängelast 2800Kg
macht 6412 Kg, rein rechnerrich.
Das zulässige Zuggesamtgewicht laut "22" ist 5325 Kg
Der "kleine" Unterschied sind hier 1087 Kg.
Die zu viel und bei einer Kontrolle gibt es so KEINE Weiterfahrt mehr!
Der Blick in den "Schein" diesbezüglich kann sich also "Lohnen"


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
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  #27  
Alt 08.09.2020, 17:14
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Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
@Amtswalter
PS.: fühle mich absolut nicht von Dir bedrängt
Na dann ist ja gut

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  #28  
Alt 08.09.2020, 17:59
Mopeto
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Zuggesamtgewicht Begrenzung macht z.B. VW sehr gern.
Vorzugsweise in den Bussen TX um so das grausige DSG zu schonen.
Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden
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  #29  
Alt 08.09.2020, 20:08
milka
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[QUOTE=Mopeto;
Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden[/QUOTE]

Wenn mann so ein Kleinwagen fährt, muss die Frau halt mit dem Zug fahren.
Ist halt alles Lüge

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  #30  
Alt 09.09.2020, 08:55
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flying-bjoern flying-bjoern ist offline
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Neustadt a.d. Weinstraße -[Deutschland]- NW Neustadt a.d. Weinstraße -[Deutschland]- KL * * *
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Zitat:
Zitat von milka Beitrag anzeigen
Das können ganz schön viele Kg sein. Bei mir z.B.:
zGG = 3500 Kg,
Stützlast 112 Kg
zulässige Anhängelast 2800Kg
macht 6412 Kg, rein rechnerrich.
Das zulässige Zuggesamtgewicht laut "22" ist 5325 Kg
Der "kleine" Unterschied sind hier 1087 Kg.
Die zu viel und bei einer Kontrolle gibt es so KEINE Weiterfahrt mehr!
Der Blick in den "Schein" diesbezüglich kann sich also "Lohnen"


Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
...macht 6300kg rechnerisch. Du darfst zwar die Stützlast zum Zugfahrzeug zählen, dieses aber damit nicht überladen. Iss aber auch egal, weil gedeckelt bei 5325kg

Grüßle
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