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#1
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Hier handelt es sich doch lediglich um ein versicherungstechnisches Problem, wo sich keiner die Finger verbrennen will. Die Bürokraten/Juristen grüßen ...
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#2
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![]() Zitat:
Fakt ist dass es offensichtlich keine definierte Rahmenbedingungen für das Recycling bzw. die Ensorgung dieses Sondermülls gibt oder warum kann sich der Hersteller ungestraft davor drücken? Ein versicherungstechnisches Problem sehe ich da nicht, eher schon ein Behörden-, Staatsversagen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() Geändert von v-dulli (17.11.2019 um 19:29 Uhr) |
#3
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![]() Zitat:
Dafür gibt es natürlich gesetzliche Grundlagen und alle Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, dem Endkunden das Produkt kostenlos zurück zu nehmen. Egal, in welchem Zustand. Nennt sich Abfallentsorgungsgesetz. Hält sich der Daimler ja auch dran... |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Rockatanski für den nützlichen Beitrag: | ||
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