
28.08.2020, 07:25
|
|
Zitat:
Zitat von v-dulli
Eben, so lange es nicht nachgewiesen ist, ist es nicht vorhanden!
.
|
So ganz stimmt das nicht es gibt mittlerweile viel Rechtskräftige Urteile aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen gegen Daimler.
Urteile gegen Mercedes im Abgasskandal
Auch gegen Mercedes bzw. die Daimler AG liegen bereits erste Diesel-Urteile vor. Hier eine Auswahl:
- LG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2018 (Az.:18 O 24/18)
- LG Hanau, Urteil vom 07.06.2018 (Az.: 9 O 76/18)
- LG Stuttgart, Urteil vom 17.1.2019 (Az. 23 O 180/18): Urteil zu unzulässigen Thermofenstern bei Gebrauchtwagen – selbst ohne offiziellen Rückruf.
- LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 (Az. 23 O 220/18)
- OLG Köln, Urteil vom 06.09.2019 (Az. 19 U 51/19)
- OLG Hamm, Beweisbeschluss vom 02.10.2019 (Az. I-17 U 191/18): Es muss ein Gutachten eingeholt werden.
- BGH-Beschluss vom 28.01.2020 (Az. VIII ZR 57/19): Gericht muss bei einem Mercedes ein Gutachten einholen
Wie beurteilten die Gerichte den Diesel-Abgasskandal der Daimler AG?
Die Anzahl der Gerichte, die sich auf die Seite der Verbraucher schlägt, steigt stetig an. Bereits am 16. November 2017 gab es einen bemerkenswerten Hinweisbeschluss des Landgerichts Münster (Az. 04 O 68/17 - hier): Die Richter drehten in dem Verfahren die Beweislast um. Daimler muss dort nun nachweisen, dass keine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 - hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.
Mittlerweile hat sich auch ein Oberlandesgericht gegen Daimler positioniert. Das Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 6. September 2019 - Az. 19 U 51/19 hier, verwies ein anhängiges Verfahren zurück an das Landgericht Aachen. Dort sei in der ersten Instanz der Aspekt der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch nicht genügend berücksichtigt worden. "Das Inverkehrbringen eines von dem sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs kommt ein Erklärungswert im Sinne einer arglistigen Täuschung zu", heißt es in dem Beschluss.
"Klagen gegen Daimler macht auf jeden Fall Sinn", sagte Dr. Ralf Stoll, Geschäftsführer der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. "Und die Erfolgsaussichten stehen gut." Im kostenfreien Online-Check (hier) lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.
|