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Alt 16.06.2016, 00:54
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Zitat von kevchen Beitrag anzeigen
Ich verstehe nicht was die ganze Sache mit vermieten oder verleihen zu tun hat. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir im Auto, ich fuhr, weil mein Auto nur auf mich und meine Frau versichert ist. Mein Fahrzeug hat den Anhänger gegen die Leitplanke gezogen, dadurch wurde er beschädigt. Ich denke auch das es ein Kfz-Haftpflichtschaden ist. Meine VK ist für den Viano, das ist klar. Der Gutachter war gestern da und hat mir heute eine Summe von ca. 13000€ genannt. Eindeutig Reparaturschaden ...
Ich verstehe nur nicht, warum der Schaden am Anhänger nicht reguliert werden sollte.
re.
„Es ist alles Theorie, bis die Endabrechnung geschrieben ist.“
Eine Versicherung zahlt nie gerne. Am liebsten haben sie Ihr „Gegenüber“ auch in Dumm.
Dann darf man einfach davon ausgehen, das die Angestellten, die es Bearbeiten, nur ihren Job machen. Der unterliegt einem Protokoll und ihren Job machen sie schlecht, wenn sie die Stellen nicht finden, wo sie nix Zahlen brauchen!

Eine PKW-VK ist eins. Eine Anhängerversicherung das andere. Man kann es als Zug sehen, muss man aber nicht! Also als eine Einheit, oder, Fahrzeug mit Anhang.

Wer saß hinterm Steuer? Wenn dein Freund neben dir Besoffen gesessen hätte, hätte er nicht den Führerschein abgenommen bekommen nur weil sein Anhänger hinter deinem war und du der Fahrer.
Wieso soll das also eine Rolle spielen, wenn du hinterm Steuer warst!

Die Versicherung geht nach der Police. Steht da was von Anhang, der eventuell mal mitgeführt wird? Nein, also bezieht sie sich auf das PKW -PUNKT-

Spinnen wir die Nummer weiter!: Die Anhängerversicherung würde Dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen können! Was könnte denen alles einfallen wenn der Anhänger den eigentlichen Fremdschaden Endschuld wäre! Du bist der „Böse“ Fahrer, der es Eingeleitet hat, dass Unglück!

Es gibt Dinge wo man sich ungern im Vorfeld den Kopf drum macht, da schließe ich mich nicht bei aus. Man darf sich aber auch Geschlagen geben. (Ein Riesenvorteil in eurem Fall, kein Personenschaden und´s Blech lässt sich mehr oder weniger Ersetzen.)

Die Versicherungen gehen auch eine generelle Taktik: Entweder haben sie einen bevor man in der Beweispflicht ist, oder sie packen einen, sobald man in der Beweißpflicht ist.
Sie möchten eine „Sache“ schnell vom Tisch. Ist dem nicht so weil sich wer „Ziert“, dann spielen sie auf Zeit die sie in der Regel haben. Der Normalo hat sie in der Regel nicht!
(Ein entscheidender Punkt: Wenn der Bearbeiter seinen Job wechselt/aufgibt/verliert, dann übernimmt ein Anderer seine Aufgaben. Wenn du Stirbst, wird kein „Erbe“ automatisch deinen Platz einnehmen.)

Also, zähle alle „Theoretische“ Fakten beinander und Entscheide!
Du hast einen V, vermutlich in ein paar Tagen Repariert, aber am Schluss, einen „Unfallwagen“. Also dein Schaden, was übrig bleibt!

Dein „Kumpel“ (hatte) einen umgestrickten Wohnwagen als Mopitransporter, den er nicht Fahren konnte/durfte. Er braucht also Dich, oder einen anderen um Ihn legal zu bewegen wenn ich das richtig gelesen habe.

Will er 100 %igen Ersatz von dir für deine Gutmütigkeit! Das wäre genauso Verwerflich, wenn du meinen würdest, du brächtest dich mit Nichts an seinem Schaden zu beteiligen!

Löse diese Aufgabe und ziehe deine Erfahrung für die Zukunft daraus.

MfG Klaus
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