Zitat:
Zitat von VKlon
Die Gesamtlast erhöht sich um jew. ?? 100 kg an Vorder- und Hinterachse?( Im Anhängerbetrieb)*
(F.1/F.2: +100kg), also 2 x 100kg
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Nein. F1 bzw. F2 bezieht sich auf "Technisch zulässige
Gesamtmasse in kg" und somit erhöht sich das Gewicht lediglich um 100kg.
Zitat:
Zitat von VKlon
Da kommt die Frage auf wie hoch ist die zugel. Stützlast? Bei 150kg würden ja 100 kg auf der Hinterachse nicht reichen, nichtmal bei 100 kg, da ja der Hebelarm dazukommt.
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150kg und genau um diesen Wert erhöht sich die max. zulässige Hinterachslast.
Über die Hebelwirkung haben wir hier schon weit und breit diskutiert
Über die Definition von
Anhängerbetrieb könnte allerdings noch spannend werden.
Für mich gehört dabei ein Anhänger hintendran sonst müsste man die vorhandenen Angaben nicht um diesen Betrieb erweitern.
Warum das Fahrzeug aber durch das Ziehen eines Anhängers plötzlich mehr Gewicht als unter "
Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" vertragen können soll ist mir schleierhaft. Dieser Begriff gibt, meiner Meinung nach, die technische Höchstgrenze vor.
Diese Bezeichnung würde, meiner Meinung nach, wenn überhaupt nur in der Kombination
zulässige Gesamtmasse in kg 3050 und
Technisch zulässige Gesamtmasse in kg 3200 bei Anhängerbetrieb halbwegs Sinn machen.
Wobei der Anhängerbetrieb garantiert keinen positiven Einfluss auf das Fahrzeug bzw. dessen Fahrverhalten hat.