Tja,
da wäre wieder das Problem mit der Interpretation.
Die Gesamtlast erhöht sich um jew. ?? 100 kg an Vorder- und Hinterachse?( Im Anhängerbetrieb)*
(F.1/F.2: +100kg), also 2 x 100kg
Da kommt die Frage auf wie hoch ist die zugel. Stützlast? Bei 150kg würden ja 100 kg auf der Hinterachse nicht reichen, nichtmal bei 100 kg, da ja der Hebelarm dazukommt.
Es steht da, bei Anhängerbetrieb. Im weitesten Sinne?? Ist doch egal ob der Anhänger die Last bringt oder alternativ die Ladung?
Die Feststellung von Helmut, dass sich der Schwerpunkt verschiebt ist zwar richtig, allerdings scheint es ja so zu sein, dass dass sich das zul. GG. doch erhöht.
Sollte * stimmen und die Annahme das Anhängerbetrieb = eingetragene Anhängerkupplung ist, hätte der Flic Princeton um 50€ beschissen und er hätte sogar noch eine Anhalterin mitnehmen können.
Gruß
Christian
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