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Alt 24.06.2015, 07:16
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Zitat:
Zitat von FXP Beitrag anzeigen
Das geht recht einfach, auch ohne Zulassung der Aufnahme.
Fahrerflucht - Zeugen gibt es ja einige - da machen die Richter im Zivilprozess kein großes Federlesen - 30 Tagessätze zu Zahlen an die jew. Oberjustizkasse und weil´s so gerade so schön läuft gibt´s vom Straßenverkehrsamt für meist noch 3 Monate ohne Pappe gratis dazu.
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Wenn da der Fläppen mal nicht länger wech ist...!?!
Könnte mir vorstellen, dass der Richter meint, dass so ein Typ "ungeeignet" ist für die Teilnahme im Straßenverkehr!
Dann muss er ja auch noch die Behandlungskosten + den Materialschaden bezahlen!
Ein teurer Emotionsausbruch...!

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Gruss

Nico
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