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Alt 26.04.2015, 19:52
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drdisketti drdisketti ist offline
Der Vauminator
 
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Zitat von purple Beitrag anzeigen
Solange Du so wie abgebildet nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, will ich Dir zustimmen. Der blaue Gurt reicht im privaten Bereich = auf Deinem Grundstück aus (verkehrsrechtlich, schadensersatzrechtlich kann es aber auch hier anders aussehen). Hier aber doch mal ein Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:

§ 22 StVO Ladung:

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die StVO unterscheidet hier nicht zwischen gewerblichem / privatem Transport von Ladung.

Aber wenn Du meinst, dass die Sicherung Deiner Ladung (so wie auf dem Bild abgebildet) ausreichend ist (weil privat), will ich das nicht weiter kommentieren.
Die StVO ist im gewerblichen Bereich wie für den privaten Nutzer gemeinsam zuständig.

Aber als gewerblich transportierender hast Du zusätzlich die BG "im Nacken", und die *kümmert sich* um LaSi im Falle eines Unfalles.

Dass Nicos Begurtung die Anforderungen des §22 erfüllte, davon gehe ich nach meinen Erfahrungen mit seinen Aktionen einfach mal uneingeschränkt aus.
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Gruß Reinhard
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