Zitat:
Zitat von drdisketti
Die Federn sind in der ABE vom 638er enthalten, die brauchen nicht eingetragen zu werden.
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Ja. Sind enthalten. Wenn zugelassen....
Deswegen auch Prüfkriterium, bei meinem waren im FHZG Schein KAW Federn auf Vorderachse eingetragen , eingebaut aber waren H&R rundherum...
Felgen waren nicht eingetragen bei mir und nicht zulässig (traglast)
Je nach Rad/Reifen Kombination sind die Federn dann Eintragungspflichtig
Sind ja irgendwie "versteckte" Kosten, die man prüfen sollte vor Kauf, ist mir leider damals nicht aufgefallen, musste also erst einmal alles Tüv Konform Rück/Nachrüsten, neue Räder besorgen, LWR Nachrüsten...