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Alt 24.10.2014, 17:58
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.
Theorie und Praxis...!

Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!!

Ich ziehe folgendes Fazit:

Abkratzen alleine bringt gar nix!

Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer!

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Gruss

Nico

Geändert von princeton1 (24.10.2014 um 18:01 Uhr)
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