Zitat:
Zitat von purple
Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.
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Theorie und Praxis...!
Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!!
Ich ziehe folgendes Fazit:
Abkratzen alleine bringt gar nix!
Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer!
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Gruss
Nico