Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 06.06.2014, 06:32
Mopeto
Gast
 
Mopeto´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Es ist auch ein Trugschluss das die PKW (Haftpflicht)Versicherung zahlt wenn der Hänger hinten dranhängt und ein Haftplichtschaden entsteht.
In dem Fall teilen sich PKW und Hängerhaftpflicht zu jeh 50 % den Schaden.

Das wird dann schön wenn man vom Kumpel einen geborgten Hänger dran hat und die Versicherung stellt sich quer.
Ist ein Grund warum ich meine Hänger nicht verleihe und auch versicherungsmäßig nicht in den verleih "bekomme"
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: