Steht da nicht immer im Kleingedruckten "Irrtum vorbehalten" oder so ähnlich...?
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Wurde Dir denn auch im schriftlichen Kaufvertrag diese Ausstattung bestätigt?
Ansonsten nachverhandeln!
Fair würde sich ein Betrag von vielleicht 50% des Streitwertes anbieten!
Und Dein Anwalt scheint eine Pfeife zu sein...!
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Gruss
Nico