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#14
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Steht da nicht immer im Kleingedruckten "Irrtum vorbehalten" oder so ähnlich...?
- ![]() Wurde Dir denn auch im schriftlichen Kaufvertrag diese Ausstattung bestätigt? Ansonsten nachverhandeln! Fair würde sich ein Betrag von vielleicht 50% des Streitwertes anbieten! Und Dein Anwalt scheint eine Pfeife zu sein...! - ![]() Gruss Nico |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
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Rheinland hat Zuwachs bekommen | fu1 | Neue Mitglieder im Forum | 6 | 23.05.2011 19:56 |