
04.07.2013, 17:33
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V-Experte
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Registriert seit: 29.05.2010
Ort: Oyten (VER)
Vahrzeug: bis 09/16 Viano, aktuell T6.1
Baujahr: 2006/ 2022
Motor: 2,2 CDI/ 2,0 TDI
mbvk´s Fotoalbum
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Zitat:
Zitat von demokrit
Bei Inzahlungnahme wird Dir der Händler immer nur den Netto-Betrag zahlen. Und der ist halt 19% niedriger als das was man als Otto-Normaldoof selber für ein Fahrzeug beim Händler zahlt. Das ist der Unterschied zur Wandlung, da wird das Fahrzeug zurückgenommen und ein Teilbetrag (inkl. Mwst.) zurückerstattet.
Wenn man Mwst. ausweisen könnte würde man den Nettobetrag + Mwst. bekommen, da der Händler letztere dann wieder verrechnen kann.
Eigentlich schon ziemlich unfair, dass man als Person an dieser Stelle schlechter gestellt ist, als eine Firma und teilweise doppelt besteuert wird. Zum einen zahlt man Lohnsteuer, dann zahlt man die Mwst. auf das Auto und bekommt diese nicht einmal anteilig wieder, wenn man das Auto weiterverkauft.
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'Tschuldigung, das konnte ich nicht wissen. Ich bin erst 15 Jahre Autoverkäufer.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier.
Gruß
Tobias
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