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Alt 03.03.2013, 19:48
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
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Der geschäftliche Anteil der Nutzung sollte (muss) auch bei der 1% Regelung nachgewiesen werden. So wird zumindest ein Fahrtenbuch über einige Monate empfohlen.
Ich benutze übrigens ein FB - App fürs Smartphone als ad - hoc Aufzeichnung, die ich dann zeitnah in ein handschriftliches Fahrtenbuch übertrage und weise damit 100% Nutzung nach. Wobei mein Trenngitter eigentlich die Aufzeichnung entbehrlich machen sollte ...
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