Wobei Kamera nicht gleich bedeutet auch etwas zu erkennen ist bzw. erkannt zu werden! Als Bespiel einer der vielen Falschfahrer der letzten Wochen. Im Rennsteigtunnel (knappe 8km) auf der A71 wurde ein Falschfahrer gefilmt, konnte aber nicht ermittelt werden, weil nach Datenschutzgesetz die Auflösung der Kameras nicht so hoch sein darf, dass damit Kennzeichen oder gar Gesichter erkannt werden können. Somit konnte die Polizei zwar sehen wie der Falschfahrer durch den Tunnel fuhr, aber eben nicht sein Kennzeichen lesen.