Diese Vermutung ist unzutreffend, da auch Polen EU-Mitglied ist. Damit gelten sämtliche Bestimmungen der Gruppenfreistellungsverordnung und jede MB-Vertragswerkstatt in der EU muss Gewährleistungsansprüche befriedigen.
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Gruß Reinhard
Geändert von drdisketti (28.06.2012 um 14:32 Uhr)
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