Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 07.12.2011, 15:22
vianonuevo
Gast
 
vianonuevo´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Fluffymobil Beitrag anzeigen
... ein Anwalt produziert bei der Unfallschadenabwicklung i.d.R. sogenannte Hebegebühren, die ihm nach RVG zustehen und sich am Streitwert orientieren, die jedoch von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden. D.h., frei nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" bleibt man darauf sitzen ...
Nach meiner Erfahrung (und wohl auch der allgemeinen Rechtsprechung) steht dem Gechädigten die Vertretung durch einen Anwalt zu. Diesem kann sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Die Kosten muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: