Zitat:
Zitat von Fluffymobil
... ein Anwalt produziert bei der Unfallschadenabwicklung i.d.R. sogenannte Hebegebühren, die ihm nach RVG zustehen und sich am Streitwert orientieren, die jedoch von der Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden. D.h., frei nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" bleibt man darauf sitzen ...
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Nach meiner Erfahrung (und wohl auch der allgemeinen Rechtsprechung) steht dem Gechädigten die Vertretung durch einen Anwalt zu. Diesem kann sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Die Kosten
muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.
Ergänzend und zum Thema Unfall allgemein, habe ich einen neuen Thread mit Tipps und Links gestartet:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=45784