Die Summe, die entschädigt wird, ist sowieso ohne Restwert - d.h. die Auszahlung plus Schrottwert entspricht dem Zeitwert vor dem Unfall (jedenfalls theoretisch und je nach "Freundlichkeit des Gutachters").
Man kann, muss also nicht verkaufen. Die Versicherung hat nur Anspruch auf das Fahrzeug, wenn für Diebstahl entschädigt wurde und das Auto wieder auftaucht.
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Gruß Reinhard
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