In dem letztgenannten Urteil ging es, wenn ich es richtig verstanden habe, um falsche(weil nicht passend zur Reifengrösse) und dadurch nicht zulässige Ketten.
Dass Versicherungen Alles versuchen um sich vor der Regulierung zu drücken ist nun wirklich nichts neues

Selbst Formfehler müssen schon mal dafür herhalten.
Der Rest war nur als Anmerkung gedacht und zum Thema Versicherung habe ich mich bewusst nicht geäussert. Auch ich würde nur zugelassene Kombinationen montieren. Ob die Zulassung jetzt aber vom Fahrzeug-, Felgen- oder Kettenhersteller kommt ist mir egal.