Zitat:
Zitat von vianonuevo
(Ärger, Unannehmlichkeiten und Zeitverlust bleiben einem trotzdem und werden nicht ersetzt)
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Nicht nur das; ein Anwalt produziert bei der Unfallschadenabwicklung i.d.R. sogenannte Hebegebühren, die ihm nach RVG zustehen und sich am Streitwert orientieren, die jedoch von der Haftpflichtversicherung
nicht ersetzt werden. D.h., frei nach dem Motto "Wer bestellt, bezahlt" bleibt man darauf sitzen. Insofern halte ich es für mehr als überflüssig, wegen einem Bagatellschaden mit klarem Sachverhalt und unbestrittener Schuldfrage zum Advokaten zu latschen - aber es entspricht ja wohl dem Zeitgeist (
MEIN Arzt,
MEIN Anwalt,
MEIN Psychotherapeut uswuswusw.)
Gruß
Peter