Na ich weiß nicht...du hast doch eine gültige Bestellung und somit einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag. Somit ist Daimler in der Pflicht dir das zu liefern, was du bestellt hast. Du hast ja den Lieferengpass nicht zu verantworten sondern letztendlich Daimler, oder nicht?
Wie die Interimslösung auszusehen hat, weiß ich nicht, aber die darf auch jeden fall nicht zu deinem Nachteil ausfallen (was sie mit der vorgeschlagenenen Lösung ja aber wohl tut).
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