Ich denke, es existieren bundesweit keine Statistiken, wie oft dieser Ordnungswidrigkeitentatbestand bisher polizeilich zur einer Anzeige gelangt ist. Und wenn, kann man die Zahlen wohl mit denen von sechs Richtigen im Lotto vergleichen. Die Verfolgung dürfte - abgesehen von juristischen Spitzfindigkeiten und Unausgegorenheiten, die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen wurde ja oben schon erwähnt - nämlich an der praktischen Durchführung scheitern. Die Autobahnpozileien sind mit vier oder fünf Hanseln für 50 oder mehr km Autobahnstecke in beide Richtungen zuständig. Zu den Aufgaben gehört auch Unfallaufnahme, LKW Kontrollen uswusw. Da sich auch bei der Ordnungsmacht mittlerweile solche Segnungen aus der Ökonomie wie Balanced Score Card, TQM, KLR u.a. eingeschlichen haben, verlegt man sich lieber auf Massenanzeigen wie Abstandmessung, Geschwindigkeitsmessung u.a., bei denen es zwischenzeitlich auch kaum noch Probleme mit der Beweisführung im objektiven und subjektiven Bereich gibt. Kaum eine Streifenwagenbesatzung würde über mehrere Kilometer einem Vito/Viano nachblasen, nur um eine (subjektiv wegen der eingetragenen Breite äußerst wackelige) 70 Euro - Anzeige nach Hause zu bringen....
Gruß
Peter
Geändert von Fluffymobil (16.02.2011 um 19:20 Uhr)
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