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Alt 11.02.2011, 17:35
sh911 sh911 ist offline
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Nein, das verstehst Du falsch.

In der Schweiz darf man generell nicht schneller als 120 fahren, das sieht dort das Verkehrsrecht der Schweiz vor. Bauartbedingt können die Fahrzeuge schneller fahren - sie dürfen es aber nicht - in der Schweiz. Fährt der Schweizer dann aber aus der Schweiz raus nach Deutschland, z.b., kann er so schnell fahren wie es sein Fahrzeug zulässt ( unter Beachtung der deutschen Geschindigkeitsregeln. Denn bauartbedingt und damit nach Betriebserlaubnis kann und darf generell das Fahrzeug ja schneller fahren - in Rahmen der jeweiligen Verkehrsregeln.

Ein Wohnwagen ist nach deutschem Recht in der allgemeinen Betriebserlaubnis für 80 km/h bzw. nach der Sondergenehmigung für 100 km/h zugelassen und versichert.

Daher dürfen wir in der Schweiz nicht schneller wie 80 km/h fahren, weil eben das schweizer Verkehrsrecht die deutsche Ausnahmegenehmigung nicht anerkennt. Und in Frankreich mit 130 km/h im Gespannbetrieb zu fahren ( mit eben kleinen Wohnwagen ) ist so eine Sache, weil eben die Betriebserlaubnis, nach der ein Wohnwagen in Deutschland zugelassen und versichert ist, nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h bzw. 100 km/h vorsieht. ( Wenn die Kriterien der 100er Zulassung erfüllt sind )

Aberrrrr vorrrrrrsicht! Ich bin kein Verkehrsrechtsexperte und habe mir dieses Wissen selbst erlesen und so verstanden! ( Dies nur zur Vorsicht! )
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Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

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Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU

Geändert von sh911 (11.02.2011 um 17:37 Uhr) Grund: was nachgetragen
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