Zur Parkhaushöhe:
mit meinem Fun mit Aufstelldach (offiziell 1.98 m) komme ich teilweise auch noch in Parkhäuser / priv. Parkgaragen rein die mit einer Höhenbegrenzung von 1,90 m angegeben sind. Meistens ist bei der Angabe noch etwas Luft einkalkuliert und zweitens wird evtl. an der niedrigsten Stelle gemessen, zu der man aber gar nicht hinkommt. Bei Knicken und Rampen würde ich jedoch Vorsicht walten lassen, da es dabei wie schon in den anderen Beiträgen erwähnt nicht unerheblich auf den Radstand ankommt und eine Lichte Höhe von 1.90 m langt dann hinten und vorne nicht mehr.
Und Achtung mit dem Hinweis -wenn es einmal geklappt hat funktioniert es immer- ein ausgebesserter Fahrbahnbelag, eine geänderte Fahrtrichtung, eine an der Decke angebrachte Isolierung u.ä. kann fatale Folgen haben.
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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