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Alt 31.05.2009, 12:39
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drdisketti drdisketti ist offline
Der Vauminator
 
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- soweit ein nachvollziehbarer Grund.

Aber die Verwendung von bauartgeprüften Teilen ist nicht eintragungspflichtig.

Du kannst ja auch Zusatzscheinwerfer montieren, ohne dann beim TÜV vorstellig werden zu müssen.

Also:

Scheinwerferreinigungsanlage - kein Problemfall
ALWR - hat ABE
SW - haben Prüfzeichen

Wozu dann das ganze eintragen ?

Das nicht zutreffende Prüfzeichen des modifizierten Scheinwerfers ist auch durch Eintragung nicht als Risikofaktor aus der Welt zu schaffen: auch damit wird es kein bauartgeprüftes legales für die Verwendung an Kfz zugelassenes Teil.

Durch die im Hella-Satz enthaltenen Motoren kann man bei Verwendung von Nachbau-Scheinwerfern (die übrigens eine andere Prüfnummern haben werden) einen komplett bestückten Original-Scheinwerfersatz in den Keller legen. Vielleicht gibt es die Hella-Nachrüstung auch ohne Motoren, das wäre dann ca. 120 EUR billiger.

Gruß Reinhard