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			- soweit ein nachvollziehbarer Grund.
 Aber die Verwendung von bauartgeprüften Teilen ist nicht eintragungspflichtig.
 
 Du kannst ja auch Zusatzscheinwerfer montieren, ohne dann beim TÜV vorstellig werden zu müssen.
 
 Also:
 
 Scheinwerferreinigungsanlage - kein Problemfall
 ALWR - hat ABE
 SW - haben Prüfzeichen
 
 Wozu dann das ganze eintragen ?
 
 Das nicht zutreffende Prüfzeichen des modifizierten Scheinwerfers ist auch durch Eintragung nicht als Risikofaktor aus der Welt zu schaffen: auch damit wird es kein bauartgeprüftes legales für die Verwendung an Kfz zugelassenes Teil.
 
 Durch die im Hella-Satz enthaltenen Motoren kann man bei Verwendung von Nachbau-Scheinwerfern (die übrigens eine andere Prüfnummern haben werden) einen komplett bestückten Original-Scheinwerfersatz in den Keller legen. Vielleicht gibt es die Hella-Nachrüstung auch ohne Motoren, das wäre dann ca. 120 EUR billiger.
 
 Gruß Reinhard
 
			
			
			
			
			
			
			
			
			
			
				
			
			
			
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